Die Gemeinden Killwangen und Spreitenbach wollen die zukünftigen Planungsabsichten im Grenzraum beider Gemeinden (Bahnhof Killwangen-Spreitenbach bis Furttalstrasse Spreitenbach) gemeinsam angehen und in einer geeigneten Form konkretisieren, abstimmen und festhalten. Im Jahr 2019 haben die beiden Gemeinden unter Beizug von Fachexperten verschiedener städtebaulicher Disziplinen sowie Vertretenden von Kanton und Gemeinden eine Testplanung durchgeführt. Das Resultat der Testplanung zeigt den möglichen Entwicklungsspielraum für den Grenzraum Killwangen-Spreitenbach mittelfristig bis 2030 und langfristig für einen unbestimmten Zeitpunkt jenseits von 2030.
2021 haben die Gemeinderäte von Killwangen und Spreitenbach entschieden, dass aus der Testplanung hervorgegangene Entwicklungskonzept in einen regionalen Sachplan zu überführen und damit die langfristige Abstimmung und Koordination der räumlichen Entwicklung im Grenzraum Killwangen-Spreitenbach auf Planungsebene festzuhalten. Der Regionale Sachplan richtet sich nach § 12a Baugesetz, wird von den Gemeinderäten erlassen und ist für die Behörden verbindlich.
Per Ende 2022 wurde der Entwurf zum Regionalen Sachplan vom Kanton vorgeprüft und nach der Überarbeitung im Sommer 2023 zur öffentlichen Mitwirkung aufgelegt. Nach der Bereinigung wurde der Sachplan vom Kanton erneut geprüft. Im Frühjahr 2025 wurde der Sachplan von den Gemeinderäten Spreitenbach und Killwangen beschlossen und damit festgesetzt. Der Sachplan wurde vom Regierungsrat mit Beschluss Nr. 2025-001263 am 5. November 2025 genehmigt und erhielt somit seine Rechtswirkung. Somit sind die beteiligten Gemeinden verpflichtet, sich an die Vorgaben des Sachplanes zu halten.
Der genehmigte Sachplan besteht aus:
Im Zentrum der langfristigen Planung steht die Aufwertung des Gebiets um den Bahnhof sowie in Richtung Spreitenbach. Direkt am Bahnhof soll eine neue qualitätsvolle Platzsituation entstehen, die dem Bahnhof eine echte Zentralität verleiht. Der Bahnhofplatz wurde zusammen mit der östlich gelegenen «Neue Bahnhofstrasse» als Schlüsselstelle für die künftige Entwicklung des gesamten Grenzraumes erkannt. Wo heute Industrie und Logistik dominieren wird die «Neue Bahnhofstrasse» als urbanes Quartier mit sechs bis acht Stockwerken entwickelt. Hier ist ein lebendiger Mix aus Gewerbe und publikumsorientierten Nutzungen in den Erdgeschossen sowie Gewerbe und je nach Lage und Ausrichtung auch Wohnen in den Obergeschossen vorgesehen.
Ein wesentlicher Teil des Sachplans widmet sich dem Siedlungsklima. Da das Gebiet im Grenzraum bereits heute von starker Wärmebelastung betroffen ist, legt der Plan fest, dass die Gemeinden eine hitzeangepasste Siedlungsentwicklung und Massnahmen gegen die zunehmende Überwärmung vorantreiben. Dies beinhaltet beispielsweise eine starke Durchgrünung durch mittel- bis grosskronige Bäume entlang der Hauptachsen sowie die Sicherung wichtiger Kaltluftkorridore vom Heitersberg herab. Die ökologischen Ziele sind als dauerhafte Vorgaben für alle künftigen Bauvorhaben der öffentlichen Hand und in privaten Varianzverfahren verankert.
Im Verkehrsnetz sollen langfristig neue Querverbindungen für den Fuss- und Veloverkehr die heute dominierenden Längsachsen (Bahn, Autobahn, Strasse) durchbrechen und die soziale sowie funktionale Vernetzung zwischen den Gemeinden stärken. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf der Verbindung zum Erholungsraum Härdli.
Die Genehmigung markiert nicht das Ende, sondern den Beginn einer institutionalisierten Zusammenarbeit. Die Abteilung Planung und Bau beider Gemeinden sowie die jeweiligen Ressortleiter werden sich künftig mindestens einmal jährlich zur Koordination treffen. So wird sichergestellt, dass die Vision eines attraktiven Wohn-, Wirtschafts- und Erholungsraums im Grenzraum Schritt für Schritt Realität wird.