Parkkarte A= Anwohner              Parkkarte B= Beschäftigte (Lehrer/Gemeindepersonal)               Parkkarte C= Tageskarten                 Parkkarte D= schwere Motorfahrzeuge in Arbeitsplatzzone

Neuerungen ab 1. November 2022

Ab 1. November 2022 können neu Dauerparkbewilligungen bequem via Parkingpay gekauft, bezahlt und gelöst werden. Anstelle einer Parkkarte hinter der Windschutzscheibe wird die Parkbewilligung digital hinterlegt. Mit der Einführung von Parkingpay wird der Trend weg vom Bargeld hin zum bargeldlosen Bezahlen unterstützt. Die Dauerparkbewilligungen werden somit nicht mehr von der Einwohnerkontrolle verlängert. Nach Ablauf der aktuellen Gültigkeitsdauer besteht die Möglichkeit, Dauerparkbewilligungen über Parkingpay zu lösen.

Für die Verwendung, auch für den Antrag von Dauerparkbewilligungen, muss ein Benutzerkonto unter parkingpay.ch eröffnet werden. Für die Beantwortung von Fragen zum Eröffnen des Benutzerkontos, steht die Hotline von Parkingpay unter der Telefonnummer 0848 330 555 zur Verfügung. Auch kann die entsprechende App auf dem Smartphone installiert werden. Nach der Erstellung des Benutzerkontos kann Parkingpay verwendet werden. Die Bewilligung erfolgt auf elektronischem Weg und kurz vor Ablauf werden die Kunden und Kundinnen mit einer E-Mail erinnert.

Sollten Sie Unterstützung bei der Anwendung der Onlinedienstleistungen benötigen oder nicht über die technische Infrastruktur verfügen, können Sie sich bei der Einwohnerkontrolle melden. Diese kann die Registration vornehmen und die Bezahlung der Parkbewilligung kann am Schalter mit den gängigen Zahlungsmitteln erfolgen.

Dauerparkbewilligungen

Falls eine Dauerparkbewilligung benötigt wird, kann diese direkt über Parkingpay beantragt werden. Bis anhin wurden Parkkarten mit Einzahlungsschein durch die Einwohnerkontrolle ausgestellt. Diese behalten weiterhin ihre Gültigkeit bis zum Ablaufdatum.

Ab dem 1. November 2022 werden keine solchen physischen Parkkarten mehr ausgestellt, da mit dem Kauf bei Parkingpay die Autonummer(n) registriert sind und nichts Weiteres unternommen werden muss. Eine einzelne Bewilligung ist auf maximal zwei Kontrollschilder beschränkt, wovon zur selben Zeit lediglich ein Fahrzeug auf der bewilligten Parkzone abgestellt werden darf.

Somit entfällt der Weg zum Schalter sowie das Ausdrucken und Deponieren der Parkbewilligung im Fahrzeug. Die Polizei scannt bei einer Kontrolle das Nummernschild und erkennt, ob für diese Autonummer eine gültige Parkbewilligung hinterlegt ist. 

Bei Fragen zu einer Dauerparkbewilligung wenden Sie sich direkt an die Einwohnerkontrolle der Gemeinde Spreitenbach, Telefonnummer 056 418 85 30, oder per E-Mail unter: parkbewilligungen(at)spreitenbach.ch.

Für die Nutzung von Parkingpay kann die entsprechende App auf Google Playstore oder App Store heruntergeladen werden. Die Registrierung des Fahrzeugs erfolgt kostenlos. Für die bargeldlose Bezahlung kann auch die App Twint verwendet werden. Diese wird in Verbindung mit einem Post- oder Bankkonto eines Schweizer Finanzinstituts eingesetzt.

Motorfahrzeuge

Das Parkieren auf den Parkierungsanlagen ist in Spreitenbach nur gemäss entsprechender Signalisation möglich. Je nach Anlage und Signalisation kann das Fahrzeug in der Zeit von 05.00 Uhr - 22.00 Uhr unter Verwendung einer blauen Parkscheibe für 1 bis 3 Stunden kostenlos abgestellt werden. Beachten Sie bitte die entsprechenden Signalisationen.

Fahrzeughalter, welche ihr Fahrzeug in der genannten Zeit länger auf öffentlichem Grund abstellen möchten, können eine Dauerparkbewilligung bequem via parkingpay.ch kaufen, bezahlen und lösen. Es werden keine physischen Parkkarten ausgestellt, das Deponieren der Parkbewilligung im Fahrzeug fällt weg, da mit dem Kauf bei Parkingpay die Autonummer(n) registriert und die Parkbewilligung digital hinterlegt wird. Nur mit dieser Parkbewilligung können Sie Ihr Fahrzeug in Spreitenbach zeitlich unbeschränkt abstellen. Die Polizei scannt bei einer Kontrolle das Nummernschild und erkennt, ob für diese Autonummer eine gültige Parkbewilligung hinterlegt ist. Eine einzelne Bewilligung ist auf maximal zwei Kontrollschilder beschränkt, wovon zur selben Zeit lediglich ein Fahrzeug auf der bewilligten Parkzone abgestellt werden darf.

Die Parkbewilligung A (Anwohner) werden nur an Einwohner von Spreitenbach verkauft. Auswärtige können Parkbewilligungen C (Tagesparkbewilligungen) erwerben.
Die Gebühr beträgt für:

  • Gültigkeitsdauer 1 Jahr (12 Monate):   Parkbewilligung A =   CHF  800.00
  • Gültigkeitsdauer ½ Jahr (6 Monate):     Parkbewilligung A =   CHF  440.00
  • Gültigkeitsdauer 1 Monat:                     Parkbewilligung A =   CHF    80.00
  • Gültigkeitsdauer 10er Abo:                    Parkbewilligung C =   CHF    60.00
  • Tageskarte (einzelner Tag):                    Parkbewilligung C =   CHF      8.00

Schwere Motorfahrzeuge, Anhänger und Aufleger (Parkbewilligung D)

Das Parkieren auf den Parkierungsanlagen ist in Spreitenbach nur gemäss entsprechender Signalisation möglich. Je nach Anlage und Signalisation kann das Fahrzeug in der Zeit von 05.00 Uhr - 22.00 Uhr unter Verwendung einer blauen Parkscheibe für 1 bis 3 Stunden kostenlos abgestellt werden. Beachten Sie bitte die entsprechenden Signalisationen.

Fahrzeughalter, welche ihr Fahrzeug in der genannten Zeit länger auf öffentlichem Grund abstellen möchten, können eine Dauerparkbewilligung bequem via parkingpay.ch kaufen, bezahlen und lösen. Es werden keine physischen Parkkarten ausgestellt, das Deponieren der Parkbewilligung im Fahrzeug fällt weg, da mit dem Kauf bei Parkingpay die Autonummer(n) registriert und die Parkbewilligung digital hinterlegt wird. Nur mit dieser Parkbewilligung können Sie Ihr Fahrzeug in Spreitenbach zeitlich unbeschränkt abstellen. Die Polizei scannt bei einer Kontrolle das Nummernschild und erkennt, ob für diese Autonummer eine gültige Parkbewilligung hinterlegt ist. Eine einzelne Bewilligung ist auf maximal zwei Kontrollschilder beschränkt, wovon zur selben Zeit lediglich ein Fahrzeug auf der bewilligten Parkzone abgestellt werden darf.

Die Parkbewilligung D (schwere Motorfahrzeuge sowie Anhänger, Aufleger und dergleichen) gilt nur in Arbeitsplatzzonen (z.Bsp. Industrie) und werden nur an Firmen mit Betriebsstätte in Spreitenbach verkauft.

Die Gebühr beträgt für:

  • Gültigkeitsdauer 1 Jahr (12 Monate):   Parkbewilligung D =   CHF  1'000.00
  • Gültigkeitsdauer 1 Monat (1 Monat):   Parkbewilligung D =   CHF     100.00