Entsorgung

Gemeindevorschriften

Der Abfallflyer 2024 kann hier heruntergeladen werden.

Seit dem 1. Oktober 2019 ist das neue Abfallentsorgungsreglement in Kraft.

Allgemeines
  • Es gibt eine Grundgebühr kombiniert mit einer Sackgebühr.
  • Die offiziellen weissen Gebührensäcke sind ausschliesslich in den Lebensmittelgeschäften in Spreitenbach erhältlich.
  • Gebührenmarken für Sperrgut und Grüngut sind bei der Einwohnerkontrolle und der Finanzverwaltung im Gemeindehaus erhältlich.
  • Es werden nur korrekt bereitgestellte und bezahlte Abfälle mitgenommen.
Grüngut
  • Für den Grüngutcontainer braucht es eine Jahresvignette.
  • In das Grüngut gehören ausschliesslich Rüstabfälle, Eierschalen, Kaffee- und Teesatz, Schnittblumen, Kleintiermist, Rasenschnitt, Pflanzenreste sowie Sträucher- und Baumschnitt.
  • Die Grüngutjahresvignette ist jeweils vom 1. Dezember des Vorjahres bis Ende Februar des Folgejahres gültig.
  • Der Verkauf von Jahresvignetten für Grüngutbehälter erfolgt beim Blumenladen Bluemestiel sowie bei der Einwohnerkontrolle und der Finanzverwaltung im Gemeindehaus.
  • Entsorgungsmarken Onlinebestellung (Sperr-und Grüngut, Jahresvignetten)

Graugut
(Gewerbekehricht)

  • Der Bezug von Graugut-Containerplomben ist ausschliesslich bei den Gemeindewerken an der Zentrumsstrasse 11 möglich.
  • Neu: Onlinebestellung der Plomben
Diverse Abflälle
  • Für die Abgabe von Wertstoffen (Weissblech, Aludosen, Flaschenglas und Altkleider stehen die dezentralen Wertstoffsammelstellen der Gemeinde zur Verfügung.
  • Die Annahmestelle für Altöl, Porzellan, Trinkgläser und Glasschüsseln befindet sich bei den Gemeindewerken an der Zentrumsstrasse 11.

Tarife

1. Grundgebühr (exkl. MwSt.)Pro Haushaltung und Jahr CHF 70.00 
Pro Gewerbebetrieb und Jahr CHF 70.00
Pro Direktabfuhrbewilligung und Jahr CHF 500.00
2. Abfuhren, volumenabhängige
    Abrechnung (inkl. MwSt.)
 
    2.1 Kehricht Abfallsack, 17 Liter CHF 1.00
Abfallsack, 35 Liter CHF 1.90
Abfallsack, 60 Liter CHF 3.20
Abfallsack, 110 Liter CHF 5.90
Sperrgutmarke (pro 25 kg / 300 Liter) CHF 12.00
Containerplomben Industrie/Gewerbe 800 Lt. CHF 44.00
Containerplomben Haushalt 800 Liter CHF 44.00
    2.2 Grüngut    
          a) mit Jahresvignetten          

120 / 140 Liter Container pro Jahr CHF 60.00
240 Liter Container pro Jahr CHF 100.00
360 Liter Container pro Jahr CHF 130.00
660 Liter Container pro Jahr CHF 200.00
800 Liter Container pro Jahr CHF 230.00

         b) bei EinzelleerungenSträucherschnitt, Bündel 1 x CHF 5.00
Kleinbehältnisse bis 120 Liter (Harasse, Zeinen etc.) 1 x CHF 5.00
120 / 140 Liter Container  1 x CHF 5.00
240 Liter  Container 2 x CHF 5.00  = CHF 10.00
360 Liter Container 3 x CHF 5.00 = CHF 15.00
660 Liter Container 5 x CHF 5.00 = CHF 25.00
800 Liter Container 6 x CHF 5.00 = CHF 30.00
3. Abfuhren, gewichtsbezogene
    Abrechnung (exkl. MwSt.)
 
    3.1 Kehricht   Abfuhr durch die Gemeinde CHF 490.00 / Tonne
Direktabfuhr in KVA (1/8) CHF 61.25 / Tonne

Zudem gelten die Annahmebedingungen der jeweiligen Kehrichtverwertungsanlage. Der Entsorgungskalender gilt als Ausführungsbestimmung im Sinne von § 4 des Abfallentsorgungsreglementes.

Abwasserreinigungsanlage

Zur Entsorgung gehört auch die Abwasserreinigung. Diese wird durch den Abwasserverband Killwangen-Spreitenbach-Würenlos geführt. Die Kläranlage befindet sich in 8956 Killwangen.

AdresseWürenloserstrasse 3, 8956 Killwangen
Telefon056 401 36 49

Eine Kläranlage, auch  Abwasserreinigungsanlage (ARA) genannt, ist eine technische Anlage zur Reinigung von Abwasser. Zur Reinigung der Gewässer verunreinigenden Bestandteile der Abwässer werden mechanische (auch physikalische genannt), biologische und chemische Verfahren eingesetzt. Da diese Verfahrensarten nacheinander in verschiedenen Reinigungsstufen eingesetzt werden, nennt man moderne konventionelle Kläranlagen „dreistufig“.
Mehr Informationen zur Abwasserreinigungsanlagen finden Sie im Flyer der ARA.