Die Gemeinden Killwangen und Spreitenbach wollen die zukünftigen Planungsabsichten im Grenzraum beider Gemeinden (Bahnhof Killwangen-Spreitenbach bis Furttalstrasse Spreitenbach) gemeinsam angehen und in einer geeigneten Form konkretisieren, abstimmen und festhalten. Im Jahr 2019 haben die beiden Gemeinden unter Beizug von Fachexperten verschiedener städtebaulicher Disziplinen sowie Vertretenden von Kanton und Gemeinden eine Testplanung durchgeführt. Das Resultat der Testplanung zeigt den möglichen Entwicklungsspielraum für den Grenzraum Killwangen-Spreitenbach mittelfristig bis 2030 und langfristig für einen unbestimmten Zeitpunkt jenseits von 2030.
2021 haben die Gemeinderäte von Killwangen und Spreitenbach entschieden, dass aus der Testplanung hervorgegangene Entwicklungskonzept in einen regionalen Sachplan zu überführen und damit die langfristige Abstimmung und Koordination der räumlichen Entwicklung im Grenzraum Killwangen-Spreitenbach auf Planungsebene festzuhalten. Der Regionale Sachplan richtet sich nach § 12a Baugesetz, wird von den Gemeinderäten erlassen und ist für die Behörden verbindlich. Er erhält seine Rechtswirkung mit der Genehmigung durch den Regierungsrat. Ab diesem Zeitpunkt sind die beteiligten Gemeinden verpflichtet, sich an die Vorgaben des Sachplanes zu halten.
Per Ende 2022 wurde der Entwurf zum Regionalen Sachplan vom Kanton vorgeprüft und nach der Überarbeitung im Sommer 2023 zur öffentlichen Mitwirkung aufgelegt. Nach der Bereinigung wurde der Sachplan vom Kanton erneut geprüft. Im Frühjahr 2025 wurde der Sachplan von den Gemeinderäten Spreitenbach und Killwangen beschlossen und damit festgesetzt. Der Kanton nimmt derzeit die Genehmigung vor, welche bis Herbst 2025 erwartet wird. Der genehmigte Sachplan wird anschliessend an dieser Stelle publiziert.