Die Einwohnergemeinde Spreitenbach untersteht der Organisation mit Gemeindeversammlung. Die Gemeindeversammlung ist die gesetzgebende Gewalt der Gemeinde (Legislative) und wird gebildet durch alle stimmberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner mit Wohnsitz in der Gemeinde. Gesetzlich vorgeschrieben sind jährlich mindestens 2 Versammlungen, die Rechnungs-Gemeindeversammlung (im Juni) und die Budget-Gemeindeversammlung (im November). Die Unterlagen zur nächsten Gemeindeversammlung finden Sie während der Aktenauflagefrist (14 Tage vor der Gemeindeversammlung) unter folgendem Link (Aktiv jeweils während Auflagefrist): 

 Unterlagen nächste Gemeindeversammlung

Einwohnergemeinde Traktandenlisten