Der Bundesrat hat am 28. Oktober 2020 öffentliche Veranstaltungen mit mehr als 50 Personen aufgrund der zweiten Welle an COVID-19-Erkrankungen untersagt. Bei diesem Entscheid hat er aber die Durchführung von Gemeindeversammlungen ausdrücklich ausgenommen. Gemeindeversammlungen sind also durchzuführen, wenn nicht lokale und zwingende Gründe dagegen sprechen.
Es wird erwartet, dass die neu verfügten Kontaktbeschränkungen in den nächsten Wochen Wirkung zeigen. Das sollte zu einem Abflachen der zweiten Welle führen. Der Gemeinderat hat daher die Ortsbürger-Gemeindeversammlung auf den 8. Dezember 2020 verschoben.
Die Teilnehmenden werden ersucht, sich bei der Gemeindekanzlei vorgängig per E-Mail oder telefonisch anzumelden unter gemeindekanzlei(at)spreitenbach.ch oder 056 418 85 50.