13.07.2021

Verpflichtungskredit für Erschliessung Arbeitsplatzzone 1 Kreuzäcker

Um das Areal der Arbeitsplatzzone 1 Kreuzäcker überbauen zu können, muss die zonenkonforme Erschliessung gewährleistet sein. Mit der Festsetzung als Bauzone erging an die Gemeinde gemäss § 33 Baugesetz die Pflicht, das Land zeitgerecht zu erschliessen.

Mit der derzeitigen Entwicklung in Spreitenbach werden sich auch in Zukunft die verkehrlichen Verhältnisse nicht entspannen. Ein Grossteil des Verkehrs wird zwischen Spreitenbach und dem Autobahnanschluss Dietikon abgewickelt (über Industrie- und Landstrasse zur Mutschellenstrasse). Mit dem Ausbau der Müslistrasse wird das Arbeitsplatzgebiet Kreuzäcker zonenkonform für den zu erwartenden Verkehr erschlossen. Die vorliegende Planung ermöglicht, den erwarteten Mehrverkehr im Arbeitsplatzgebiet Kreuzäcker verträglich abzuwickeln. Zudem wird die letzte grosse Lücke im Gesamtverkehrssystem, wie diese mit der Baulandumlegung Industriegebiet Süd im Jahr 1985 im Grundsatz festgesetzt wurde, geschlossen.

Der Einwohnergemeindeversammlung vom 23. November 2021 wird daher für die Realisierung der Erschliessung im Arbeitsplatzgebiet Kreuzäcker ein Bruttokredit in der Höhe von CHF 6,55 Mio. zur Genehmigung beantragt.