14.03.2022

Vermieten Sie Wohnungen?

Die Einwohnerkontrolle führt das Einwohnerregister und ist darauf angewiesen, dass die gesetzliche Meldepflicht bei einem Wohnungswechsel beachtet wird. Somit sind auch Vermieter zu Meldungen verpflichtet, wenn sie Wohnraum vermieten oder verwalten, Untermietverhältnisse abschliessen oder anderen Personen während mindestens drei aufeinanderfolgenden Monaten oder drei Monaten innerhalb eines Jahres Logis geben.
Die schriftlichen Meldungen können Sie einfach und bequem online vornehmen unter www.drittmeldung.ch oder per E-Mail an einwohnerkontrolle(at)spreitenbach.ch.
Bei Unklarheiten erteilt die Einwohnerkontrolle gerne Auskunft (Tel. 056 418 85 30).