08.05.2023

Unterkunft für Asylsuchende

Die anhaltend hohe Zahl von Asyl- und Schutzsuchenden stellt alle Gemeinden vor grosse Herausforderungen, um die gemäss
kantonal vorgegebenem Verteilschlüssel erforderlichen Unterkunftsplätze bereitzustellen. Die Gemeinde Spreitenbach
zeigt sich solidarisch mit den anderen Gemeinden und hat grosse Anstrengungen zur Bereitstellung von zusätzlichem Wohnraum
unternommen, kann aber die Aufnahmepflicht trotz intensiver Suche nach freien Wohnungen und Liegenschaften nach wie vor
nicht komplett erfüllen.


Die Gemeinde Spreitenbach hat in Bezug auf die Schweizerische Bevölkerung in der Gemeinde eine Aufnahmepflicht von 82
Asylsuchenden. Aktuell können lediglich 51 Personen in der Gemeinde betreut werden.


Nun hat sich für den Gemeinderat die Möglichkeit ergeben, eine Liegenschaft an der unteren Dorfstrasse 90 als Zwischennutzung
zu mieten. Die Liegenschaft soll in naher Zukunft einem Neubau weichen, weshalb diese als Unterkunft für Asylsuchende genutzt
werden kann.

Bevor die Unterkunft jedoch genutzt werden kann, muss ein entsprechendes Umnutzungsverfahren von Gewerbe- in
Wohnnutzung durchgeführt werden. Die entsprechenden baurechtlichen Schritte dazu wurden in die Wege geleitet.

Die Gemeinde Spreitenbach ist nach wie vor auf der Suche nach geeignetem Wohnraum. Sollten die Einwohnenden von
Spreitenbach Kenntnis über leere Studios, Einliegerwohnungen oder leerstehende Wohnliegenschaften haben,wird um Kontaktaufnahme
mit den Sozialen Diensten der Gemeinde Spreitenbach (056 418 86 60 / sozialedienste(at)spreitenbach.ch) gebeten.