05.12.2024

Strassenbeleuchtung

Je länger und dunkler die Nächte zu dieser Jahreszeit werden, umso mehr schätzen wir eine funktionierende Strassenbeleuchtung.

Die Beleuchtung von Kantons- und Gemeindestrassen steht in der Zuständigkeit der Gemeinde (Ganzes Gemeindegebiet mit
Ausnahme der Autobahnzufahrten [Rampe von Neuenhof bis Lichtsignalanlage und Limmatstrasse ab Kreisel]).

Der Gemeinderat ersucht die Einwohnerschaft, defekte Strassenlampen der Gemeindewerke – wenn möglich unter
Angabe der Kandelabernummer – zu melden.

Dies kann einfach digital über den Meldeservice erfolgen.

Die Gemeindewerke werden umgehend für die Organisation der Reparatur besorgt sein.