Bei der Staatsanwaltschaft ist Strafanzeige wegen Widerhandlung gegen das Sozialhilfe- und Präventionsgesetz eingereicht worden. Eine Person hatte vorsätzlich einen Arbeitserwerb nicht deklariert, während dem sie gleichzeitig Sozialhilfe bezog. Die Deliktsumme ist mit wenigen Tausend Franken überschaubar, da der Missbrauch rasch aufgedeckt werden konnte.