21.04.2020

Stimm- und Wahlrecht, Hinweise zur brieflichen Stimmabgabe

Am 17. Mai 2020 finden Ersatzwahlen auf Gemeindestufe statt. Es wird davon ausgegangen, dass aufgrund der aktuellen Situation 99,9 % der Stimmabgaben auf dem Schriftweg erfolgen werden. Bei der brieflichen Stimmabgabe sind folgende Punkte zu beachten:
1. Der Stimmrechtsausweis muss persönlich unterzeichnet sein.
2. Die Wahlzettel gehören in das kleine Extrakuvert, damit das Wahlgeheimnis 
    gewahrt bleibt.
3. Die Wahlzettel bitte nicht speziell klein falten und auch bei vorhandener
    Perforierung nicht trennen.
4. Leere Wahlzettel entfallen bei der Ermittlung der gültigen Stimmen. Es macht daher keinen Sinn, leere Zettel einzulegen.
5. Stimmen als Gemeindepräsident kann nur erhalten, wer bereits im Gemeinderat ist oder wer gleichzeitig auf dem gleichen Stimmzettel neu
    als Gemeinderat gewählt wird.
6. Das Rücksendungskuvert sollte spätestens am Dienstagvormittag vor dem Wahlwochenende der Post übergeben werden, damit die
    Zustellung fristgerecht erfolgt. Variante: Kuvert bis am Wahlsonntag um 09.30 Uhr beim Briefkasten des Gemeindehauses einwerfen.