In diesen Tagen ist die Aufforderung zur Einreichung der Steuerklärung 2022 an die Steuerpflichtigen versandt worden.
Fristverlängerungen bis zum 30. Juni 2023 müssen nicht beantragt werden.
Sollte eine längere Frist benötigt werden, ist online unter www.ag.ch ein entsprechendes Gesuch um Fristerstreckung einzureichen.
Auf die persönliche Abgabe der Steuererklärung am Schalter der Gemeindeverwaltung ist zu verzichten.
Die Bevölkerung wird stattdessen gebeten, die Steuererklärung in den Briefkasten des Gemeindehauses einzuwerfen.