14.09.2023

Steuerbezug 2023 / Verfallsanzeigen

Nächste Woche werden die Verfallsanzeigen für die provisorischen Steuern 2023 verschickt. Dabei handelt es sich
nicht um eine Mahnung, sondern um den Hinweis, dass die Steuern des laufenden Jahres per 31. Oktober bezahlt sein müssen.
Für verspätete Zahlungen nach dem Verfalldatum wird auf den Ausständen ein Verzugszins von 5 % erhoben.

Verwenden Sie für die Bezahlung der Steuern 2023 bitte nur die dafür vorgesehenen Einzahlungsscheine.
Für die offenen Steuern werden im November Mahnungen versandt.

Besteht Ende 2023 noch ein Ausstand, kann die Forderung ohne weitere Vorankündigung betrieben werden.

Gemeinderat und Verwaltung danken allen Steuerpflichtigen für die Einhaltung der
Zahlungsfrist bzw. für die bereits geleisteten Überweisungen.

Mahngebühren im Bezugsverfahren gemäss § 77a StGV
Eine Mahngebühr wird für provisorische und für definitive Steuerausstände sowie für Verzugszinsen erhoben.
Im Schuldbetreibungsverfahren wird zudem eine Gebühr für die Umtriebe bei jeder einzelnen Betreibung verrechnet.

Übersicht über die Mahngebühren
Aus folgenden Verwaltungshandlungen werden die Gebühren erhoben:

Erste Mahnung Steuererklärung CHF 35.00
Zweite Mahnung Steuererklärung CHF 50.00
Mahnungen Steuer- und Verzugszinsausstand (provisorisch/definitiv) CHF 35.00
Betreibungen Steuer- und Verzugszinsausstand (provisorisch/definitiv) CHF 100.00