E-Trottinetts und E-Roller (E-Trendfahrzeuge) sind praktisch,
schnell und leicht zu transportieren. Sie erfreuen sich grosser Beliebtheit
und haben sich auf Kurzstrecken als unverzichtbares Transportmittel etabliert.
Doch während der Absatz in der Schweiz in den letzten Jahren sprunghaft gestiegen ist,
trifft dies leider auch auf die absolute Unfallzahl mit E-Trottinetts zu.
Im Jahr 2019 wurden 98 Unfälle gemeldet, im Jahr 2023 waren es bereits 716.
Mit Blick auf diese Situation ruft der TCS dazu auf, sich verantwortungsbewusst zu verhalten
und die geltenden Regeln zu befolgen.
Eine Vorschrift, die allzu oft ignoriert wird
Viele E-Trendfahrzeug-Fahrerinnen und -Fahrer denken nicht
daran, dass es sich dabei um ein motorisiertes Fahrzeug handelt.
Das Befahren von Trottoirs und Fussgängerzonen ist deshalb
strikt untersagt. Ein E-Trendfahrzeug ist ein relativ schweres
Gefährt und bei einer Kollision mit einem Fussgänger kann es zu
schweren Verletzungen kommen. Fahrerinnen und Fahrer sind
verpflichtet, Radwege zu benutzen oder, falls keine Radwege
vorhanden sind, auf der Fahrbahn zu fahren. Sie müssen die
Strassenverkehrsordnung einhalten, rechts fahren und
Richtungsänderungen mit der Hand anzeigen. Sowohl tagsüber
wie auch nachts muss das Licht eingeschaltet sein.
Für diese Fortbewegungsmittel ist eine Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h erlaubt
und die Leistung darf 500 Watt nicht überschreiten. Der TCS weist auch darauf hin,
dass nachts oder bei schlechter Sicht mit Licht gefahren werden muss.
Auch wenn es nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, wird dringend empfohlen,
einen Helm zu tragen, ebenso wie Schutzhandschuhe.
Verantwortungsvolle Nutzung
Wer in der Schweiz ein E-Trendfahrzeug fahren will, muss mindestens 14 Jahre alt sein.
Fahrerinnen und Fahrer im Alter von 14 bis 16 Jahren müssen ausserdem einen Führerausweis der
Kategorie M (für Motorfahrräder) oder G (für land- und forstwirtschaftliche Motorfahrzeuge) erworben haben.
Dadurch soll sichergestellt werden, dass auch jüngere Fahrerinnen und Fahrer sicher mit dem Gefährt umgehen können.
Um unliebsame Überraschungen zu vermeiden, empfiehlt es sich zudem, das Fahrzeug vor dem Kauf zu testen und zu prüfen,
ob das Modell für den öffentlichen Strassenverkehr zugelassen ist. Um sich an das neu erworbene Gefährt zu gewöhnen,
sollte man es zunächst an einem sicheren Ort, abseits von Verkehr und Gefahren, ausprobieren.
Risiken bei Nichteinhaltung der Regeln
Wer sich nicht an die Verkehrsregeln hält, auf Trottoirs und in Fussgängerzonen unterwegs ist
oder das vorgeschriebene Mindestalter nicht erreicht hat, muss mit Bussgeldern rechnen.
Trottinetts, die nicht den technischen Normen entsprechen, dürfen nicht genutzt werden.
Hält sich eine Fahrerin oder ein Fahrer nicht daran, kann dies Sanktionen
sowie die Beschlagnahmung des Fahrzeugs nach sich ziehen.