Mit dem Bau des Shopping-Centers im Jahr 1970 verpflichtete sich die Betriebsgesellschaft
gegenüber der Einwohnergemeinde Spreitenbach jährlich einen Beitrag an den Busbetrieb zu
leisten, wodurch die Gemeinde ihre jährlichen Zahlungen an die Defizite im öffentlichen Verkehr
reduzieren konnte. Die Gemeinde konnte in den darauffolgenden Jahren mit anderen Unternehmen
vergleichbare Verträge abschliessen. Dies auch unter dem Aspekt, dass die Gemeinde
Spreitenbach jährlich grosse Beträge dem Kanton Aargau für die Bereitstellung des öffentlichen
Verkehrs überweisen musste.
Ab Mitte der 90er-Jahre wurden im Kanton Aargau in mehreren Reformpaketen die Aufgabenteilung
zwischen dem Kanton und den Gemeinden überprüft. Dabei wurden auch solche
Verbundfinanzierungen (Beiträge vom Kanton und den Gemeinden) entflochten, so beteiligten sich
bis Ende 2017 die Gemeinden auch an der Finanzierung des öffentlichen Verkehrs. Hingegen
plante, organisierte und bestellte der Kanton die Leistungen bei den Transportunternehmungen. Die
Gemeinden hatten dabei keine Gestaltungsmöglichkeiten. Mit der Aufgabenteilung ist seit 2018 der
Kanton Aargau alleine für die Finanzierung und Bereitstellung des öffentlichen Verkehrs zuständig.
Anlässlich der Neuordnung der Finanzierung wären auch die bestehenden Verträge zwischen
Gemeinde und Unternehmen zu überprüfen gewesen. Dies holte der Gemeinderat nun in den
vergangenen Monaten nach und kam zur Überzeugung, dass die Beiträge seit dem
Finanzierungswechsel zu Unrecht in Rechnung gestellt worden sind. Der Gemeinderat wird aus
diesem Grund den Unternehmungen die Beiträge seit 2018 im Rahmen von total rund CHF 850'000
rückerstatten. Diese Rückzahlung wird zu Lasten der Erfolgsrechnung 2022 erfolgen.