01.09.2020

Reklamewesen

Ende 2019 hat der Gemeinderat gestützt auf die Bestimmungen von Gemeinde- und Baugesetz ein Reklamereglement erlassen. Dieses bezweckt eine gute Einordnung von Reklamen ins Orts-, Strassen- und Landschaftsbild und stellt den Schutz von Natur und Baudenkmälern, der Wohnqualität und der Verkehrssicherheit sicher. So sind zum Beispiel Werbeblachen an Fassaden und Balkonen oder aber Reklamen an Fenstern in Obergeschossen untersagt. Das Reglement kann auf www.spreitenbach.ch im Bereich Online-Schalter / Rechtserlasse eingesehen werden. Nach einer Übergangszeit wird in den nächsten Monaten die Überprüfung der Einhaltung der neuen Bestimmungen erfolgen.