Wer oder was ist die Ortsbürgergemeinde?
Die Schweiz ist ein föderalistischer Staat, d.h. die Macht ist auf Bund, Kantonen und Gemeinden aufgeteilt. Jede Ebene hat ihre eigenen Aufgaben. Die Gemeinde ist die kleinste der drei Ebenen.
Wenn von den Gemeinden gesprochen wird, sind die Einwohnergemeinden gemeint. In der Schweiz gibt es 2’131 Einwohnergemeinden (Stand 1. Januar 2024).
Die Einwohnergemeinde ist eine öffentlich-rechtliche Körperschaft, die aus allen darin wohnhaften Personen auf einem bestimmten Gebiet mit einer Gemeindegrenze besteht.
Die Einwohnergemeinde erhebt Steuern und erfüllt damit die ihr zugetragenen Aufgaben zum Wohle der Allgemeinheit. Die Ortsbürgergemeinde ist als Teil der Einwohnergemeinde eine
eigene öffentliche Körperschaft mit einer anderen Zweckbestimmung und ohne politische Aufgaben. Im Unterschied zu den politischen Gemeinden steht die personelle
Zugehörigkeit (durch Abstammung, Einbürgerung) im Vordergrund.
Wie entstanden Ortsbürger- und Einwohnergemeinden
Früher existierten im Kanton Aargau ausschliesslich Bürgergemeinden, die vor allem für die Armenpflege zuständig waren. Mit der Gründung des Kantons Aargau Anfang des
19. Jahrhunderts wurde die Ortsbürgergemeinde als Universalgemeinde etabliert, erst ab 1831 übernahm die Einwohnergemeinde immer mehr Aufgaben und die
Ortsbürgergemeinde beschränkte sich primär auf die Armenfürsorge. Bereits damals hatten die beiden Gemeinden die gleiche Exekutive, was auch heute noch so ist.
Gesetzesänderungen in den Jahren 1841, 1936 und 1940 führten dazu, dass die Ortsbürgergemeinden heute primär die Aufgaben der Erhaltung und der Verwaltung ihres Vermögens haben. Sie
unterstützen das kulturelle und soziale Leben in der Gemeinde, sofern es ihre finanziellen Mittel erlauben. Die Ortsbürgergemeinden dürfen im Gegensatz zu den Einwohnergemeinden Vermögen anhäufen, weil sie keine
Steuern erheben.
Die Haupteinnahmequellen der Ortsbürgergemeinden sind meistens Zinsen aus Vermietungen, Verpachtungen oder Baurecht. Zudem spielen sie eine wichtige Rolle in der Forstwirtschaft, da sie oft zu den grössten
Waldbesitzern im Kanton zählen.
Die Ortsbürgerinnen und Ortsbürger haben durch das zusätzliche Bürgerrecht keine direkten materiellen oder persönlichen Vorteile, sie bilden die Legislative und stimmen unter anderem über Budget und
Rechnung an den Ortsbürgergemeindeversammlungen ab. Von den 197 (Stand 1. Januar 2024) Einwohnergemeinden im Aargau besitzen heute noch 187 eine eigenständige Ortsbürgergemeinde.
Ist man automatisch Ortsbürger mit Heimatort Spreitenbach?
Nein, das Ortsbürgerrecht ist ein zusätzliches Bürgerrecht, das durch Abstammung (Eltern, Grosselter, etc.) oder Einbürgerung erworben wird. Wer in jener Gemeinde, in der er
heimatberechtigt ist, wohnt, könnte dort auch Ortsbürger sein oder werden. Das Ortsbürgerrecht ausleben (abstimmen) kann man nur, wenn man in der Gemeinde wohnt, deren
Ortsbürgerrecht man besitzt. Wenn man wegzieht, erlischt das Bürgerrecht zwar nicht, man kann aber nicht an der Ortsbürgergemeindeversammlung teilnehmen und mitbestimmen.
Wie wird man Ortsbürger?
Ortsbürgerin oder Ortsbürger kann nur werden, wer bereits das Gemeindebürgerrecht von Spreitenbach besitzt oder vorgängig erwirbt. Personen, die Spreitenbach als ihre Heimat betrachten
und an den Belangen der Ortsbürgergemeinde interessiert sind, können durch Beschluss der Ortsbürgergemeindeversammlung entgeltlich in das Ortsbürgerrecht aufgenommen werden, wenn
sie seit mindestens 15 Jahren Wohnsitz in Spreitenbach haben, wovon mindestens 3 Jahre ununterbrochen, nicht schwerwiegend mit dem Strafgesetz in Konflikt geraten sind und ihren finanziellen Verpflichtungen nachkommen.
Weitere Informationen findet man im Reglement über die Aufnahme in das Ortsbürgerrecht von Spreitenbach, welches auf der Webseite www.spreitenbach.ch oder am Schalter der Kanzlei erhältlich ist.
Übrigens, als Schweizer Bürger kann man sich in der eigenen Wohngemeinde auch einbürgern lassen, sofern man die geforderten Voraussetzungen erfüllen. Man kann sich auch aus einem Heimatort wieder ausbürgern lassen. Man muss mindestens einen Heimatort haben. Der Kanton Aargau hat keine Beschränkung der Anzahl der Heimatorte.
Die Ortsbürgergemeinde Spreitenbach
Die Ortsbürgergemeinde Spreitenbach besteht aus 217 Ortsbürgerinnen und Ortsbürgern, die in Spreitenbach wohnen.
Der Gemeinderat Spreitenbach repräsentiert als Exekutive die Einwohner- und Ortsbürgergemeinde. Zwei Mal im Jahr, immer eine Woche vor der Einwohnergemeindeversammlung, tagt die
Ortsbürgergemeindeversammlung. Nebst dem Budget und der Rechnung wird unterer anderem über Verpflichtungskredite und die Aufnahme ins Ortsbürgerrecht abgestimmt.
Die Ortsbürgergemeinde hat eine 7-köpfige Ortsbürgerkommission und eine Finanzkommission aus 3 Mitgliedern. Die Ortsbürgergemeinde Spreitenbach unterstützt seit Jahren
verschiedene ortsansässige Vereine und Organisationen und ermöglich mit ihrem Beitrag die Durchführung und Umsetzung verschiedener kultureller Anlässe wie zum Beispiel den
Neujahrsapéro, die Seniorennachmittage, den Seniorenausflug, die Vernissagen im Gemeindehaus, die Bundesfeiern, den Neuzuzügleranlass und den Adventsfensterrundgang, um nur ein
paar davon zu nennen.
Seit vielen Jahren kommt auch die Schule Spreitenbach Jahr für Jahr in den Genuss eines Betrages der Ortsbürger für kulturelle Aktivitäten, des sogenannten Kulturbatzens. Die Schülerinnen und Schüler besuchen in diesem
Rahmen ein Theater, den Zirkus oder ein Museum. Einen grossen Beitrag leistet die Ortsbürgergemeinde auch für den Erhalt und die Pflege unseres Waldes als Naherholungsgebiet. Dazu gehören
die Instandhaltung von Wegen und Feuerstellen oder auch dem Vita Parcours. Auch der Erhalt von Kulturgütern ist der Ortsbürgergemeinde wichtig. Aktuell ist eine Arbeitsgruppe
daran, die Gegenstände aus dem Ortsmuseum zu inventarisieren, digitalisieren und archivieren. Auch bestehen bereits Ideen, wie die Bilder und Gegenstände der breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden können.
Aufgaben Ortsbürgergemeinde – Nächste Veranstaltungen
Die nächste Veranstaltung, die durch die Ortsbürgergemeinde ermöglicht wird, ist der Seniorennachmittag. Dieser findet am Mittwoch, 5. März 2025, 14.00 Uhr, im römisch-katholischen Pfarreiheim statt. Es sind alle Spreitenbacher Senioren und Seniorinnen im AHV-Alter Willkommen! Die genaueren Informationen werden demnächst über Plakate und einem Zeitungsbericht in der Limmatwelle bekanntgemacht.
Suchen Sie einen kleineren Ausflug für die kalte Jahreszeit, dann kommen Sie doch im Gemeindehaus vorbei und schauen sich die aktuelle Kunstausstellung an. Die Ausstellung erstreckt sich auf
drei Stockwerke (EG, 1. und 2. OG) und bietet sechs Mal im Jahr während 1 ½ Monaten verschiedenen Künstlern die Möglichkeit, ihre Werke auszustellen.