13.05.2024

Öffentliche Auflage Gestaltungsplan Vinea mit teilweise Aufhebung Erschliessungsplan Brüel (1990)

Nach Abschluss des Mitwirkungsverfahrens und der kantonalen Vorprüfung werden die Entwürfe zum Gestaltungsplan Vinea gemäss § 24 Abs. 1 Baugesetz öffentlich aufgelegt. Bestandteil des Gestaltungsplans Vinea ist die teilweise Aufhebung des Erschliessungsplans Brüel vom 19. Juni 1990 (Baulinie).

Die Entwürfe mit Erläuterungen und der Vorprüfungsbericht liegen vom Montag, 13. Mai 2024 bis Dienstag, 11. Juni 2024 am Schalter der Abteilung Planung und Bau im 1. Obergeschoss des Gemeindehauses, Bahnhofstrasse 2, Spreitenbach, auf und können während der ordentlichen Bürozeit eingesehen werden.

Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann innerhalb der Auflagefrist Einwendungen erheben. Organisationen gemäss § 4 Abs. 3 und 4 Baugesetz sind ebenfalls berechtigt, Einwendungen zu erheben. Einwendungen sind schriftlich beim Gemeinderat einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.

Gemeinde Spreitenbach