Die Einwohnergemeinden sind gemäss Verordnung über das Bestattungswesen für die Organisation einer schicklichen Bestattung verpflichtet. Zu diesem Zweck haben sie einen Friedhof zu unterhalten und zudem sicherzustellen, dass Bestattungen die ethischen Grundsätze nicht verletzen.
Der bisher im privatrechtlichen Auftragsverhältnis tätige Friedhofgärtner wird per Ende 2021 in den verdienten Ruhestand treten. Mit Wirkung ab Januar 2022 ist vorgesehen, diese während vielen Jahren ausgelagerte Aufgabe wieder in die Arbeitsbereiche der Gemeindewerke zu integrieren. Zu diesem Zweck wird der Einwohnergemeindeversammlung am 22. Juni 2021 die Schaffung einer neuen Stelle beantragt.