21.03.2019

Mitwirkungsverfahren

Gemäss Art. 4 Bundesgesetz über die Raumplanung (RPG) und § 3 des kantonalen Baugesetzes (BauG) können in der Zeit vom 25. März 2019 bis 23. April 2019 in der Halle des 2. Obergeschosses des Gemeindehauses folgende Unterlagen während der ordentlichen Bürozeiten eingesehen werden:

- Erschliessungsplan Kreuzäcker, Situation Massstab 1:500
- Erschliessungsplan Kreuzäcker, Planungsbericht gem. Art. 47 RPV
- Teiländerung Bau- und Nutzungsordnung Kreuzäcker
- Teiländerung BNO, Bauzonen- und Kulturlandplan Kreuzäcker, Situation Massstab 1:2'000
- Teiländerung Bau- und Nutzungsordnung Kreuzäcker, Planungsbericht gem. Art. 47 RPV

Die öffentliche Auflage erfolgt vom 25. März 2019 bis 23. April 2019 auf der Bauverwaltung, Gemeindehaus, Spreitenbach.
Hinweise und Vorschläge können von jedermann innert der Auflagefrist schriftlich beim Gemeinderat, 8957 Spreitenbach, eingereicht werden und sind als solche zu bezeichnen.

Die öffentliche Auflage mit Einwendungsmöglichkeit gemäss § 24 BauG findet später, nach Abschluss der kantonalen Vorprüfung, statt.