Die Parzelle 1538 im Gebiet Grabäcker liegt in der Wohn- und Mischzone WG4, in welcher gemäss der rechtskräftigen Bau- und Nutzungsordnung der Gemeinde Spreitenbach eine Überbauung nur auf Basis eines Gestaltungsplans zulässig ist. Der Entwurf des Gestaltungsplans Grabäcker I liegt nun vor.
Gemäss Art. 4 Bundesgesetz über die Raumplanung (RPG) und § 3 des kantonalen Baugesetzes (BauG) erfolgt die Mitwirkung zum Gestaltungsplan Grabäcker I vom 9. September 2024 bis 8. Oktober 2024. Während dieser Zeit können die Unterlagen online auf der E-Mitwirkungsplattform (www.mitwirken.spreitenbach.ch) oder auf der Abteilung Planung und Bau, im 1. Obergeschoss des Gemeindehaus Spreitenbach, zu den ordentlichen Bürozeiten eingesehen werden.
Das Online-Tool «E-Mitwirkung» ermöglicht die Abgabe einer Stellungnahme direkt im Kontext zu dem jeweiligen Planungsinstrument. Dies unterstützt einerseits eine gelenkte Eingabe der Anliegen und andererseits eine präzise Auswertung der eingegangenen Beiträge.
Mitwirkungseingaben zum Entwurf des Gestaltungsplanes können von der gesamten Bevölkerung eingereicht werden. Die Vorschläge sind online direkt auf der E-Mitwirkungsplattform oder schriftlich beim Gemeinderat, Bahnhofstrasse 2, 8957 Spreitenbach, einzureichen und mit dem Vermerk «Mitwirkung Gestaltungsplan Grabäcker I» zu versehen.
Die öffentliche Auflage mit Einwendungsmöglichkeit gemäss § 24 BauG findet zu einem späteren Zeitpunkt, nach Abschluss der kantonalen Vorprüfung, statt.