Nachdem bei der Gemeinde verschiedentlich Reklamationen über liegengelassenen Hundekot oder über herumliegende volle
Hundekotsäcklein eingegangen sind, werden alle Hundehalterinnen und Hundehalter daran erinnert, dass sie
gemäss § 5 Abs. 1 lit. d des Hundegesetzes des Kantons Aargau verpflichtet sind, auf dem gesamten Gemeindegebiet den
Hundekot aufzunehmen und zu entsorgen.
Hierfür sind die kostenlosen Robidogsäcke zu verwenden. Die benutzten Hundesäcke sind in die vorgesehenen Robidogs zu entsorgen.
Bitte helfen Sie mit, Wegränder und Wiesen, aber auch benachbarte Gärten und private Grundstücke sauber zu halten!