06.04.2023

Hundekontrolle 2023

Anfang Mai 2023 wird die Hundetaxe von CHF 120 (Für die Periode 01.05.2023 – 30.04.2024) in Rechnung gestellt. Die Hundehalter sind gebeten, sämtliche Mutationen wie die Abgabe oder Übernahme eines Hundes, Adressänderungen seitens des Hundehalters oder auch den Tod eines Hundes bis Ende April 2023 der Einwohnerkontrolle (056 418 85 30) oder an einwohnerkontrolle(at)spreitenbach.ch zu melden. Die Verwaltung wird die entsprechende Mutation im Register vornehmen, damit die Hundehalter keine unnötige Rechnung erhalten. Seit Einführung des aktuellen Hundegesetzes verfügt der Kanton Aargau über eine Liste von Hunden mit erhöhtem Gefährdungspotenzial. Personen, die sich einen Hund des gelisteten Rassetyps anschaffen möchten, haben beim kantonalen Veterinärdienst vorab eine «Halteberechtigung neuer Listenhund» zu beantragen.