13.02.2025

Gesamterneuerungswahlen Gemeindebehörden (2026 / 2029)

Das Jahr 2025 steht im Zeichen der Gesamterneuerungswahlen für die Legislaturperiode 2026 / 2029. Der erste Wahlgang wird am 28. September 2025 stattfinden.

Erster Wahlgang vom 28. September 2025
Wahl von 5 Mitgliedern des Gemeinderates
Wahl von 1 Gemeindepräsident/in
Wahl von 1 Vizepräsident/in
Wahl von 7 Mitgliedern der Finanzkommission
Wahl von 7 Mitgliedern der Geschäftsprüfungskommission
Wahl von 3 Mitgliedern der Steuerkommission
Wahl von 1 Ersatzmitglied der Steuerkommission 
Wahl von 6 Mitgliedern des Wahlbüros
Wahl von 2 Ersatzmitgliedern des Wahlbüros

Zweiter Wahlgang vom 30. November 2025
Dieser Termin ist notwendig, sofern im ersten Wahlgang nicht alle Behörden und Kommissionen vollständig gewählt werden können.

Anmeldeverfahren
Für die Wahl in die genannten Behörden und Kommissionen kann jede in Spreitenbach stimmberechtigte Person vorgeschlagen werden (§ 30 GPR).
Als Gemeindepräsident/in oder Vizepräsident/in kann eine Person nur vorgeschlagen werden, wenn sie gleichzeitig als Gemeinderat/Gemeinderätin vorgeschlagen wird (§ 27a GPR).

Wahlvorschläge sind gemäss § 29a GPR und § 21b VGPR von 10 Stimmberechtigten der Gemeinde Spreitenbach zu unterzeichnen 
und bei der Kanzlei, Bahnhofstrasse 2,Spreitenbach, bis spätestens am Freitag, 15. August 2025, 12.00 Uhr, einzureichen. 

Die erforderlichen Formulare können im Online-Schalter heruntergeladen werden oder am Schalter der Kanzlei bezogen werden. 
Nur die bis zu diesem Datum korrekt angemeldeten Kandidaturen können für das Informationsblatt (Wahlvorschlag) berücksichtigt werden, welches zusammen mit dem Wahlzettel den Stimmberechtigten zugestellt wird.

Bei den Wahlen des Gemeinderates, des Gemeindepräsidenten und Vizepräsidenten ist eine stille Wahl im ersten Wahlgang nicht möglich. 
Eine Urnenwahl findet in jedem Fall statt (§ 30b GPR).

Weiterführende Informationen sind dem Gesetz über die politischen Rechte (GRP), der zugehörigen Verordnung (VGPR) und dem Unvereinbarkeitsgesetz zu entnehmen. 

Die Kanzlei steht bei Fragen gerne zur Verfügung.