Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gesetzes über die Einwohnergemeinden (Gemeindegesetz) des Kantons Aargau werden die Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 27. Juni 2023 wie folgt veröffentlicht:
1. Protokoll der Gemeindeversammlung vom 29. November 2023; Genehmigt
2. Rechenschaftsbericht 2022; Kenntnisnahme
3. Jahresrechnung 2022; Genehmigt
4. Fondsreglement über den Infrastrukturbeitrag IKEA; Genehmigt
5. Verpflichtungskredit für die Planung der Passerelle IKEA – Tivoli Garten
a. Verpflichtungskredit für die Planung der Passarelle IKEA-Tivoli Garten (CHF 200‘000); Genehmigt
b. Finanzierung des Planungsvorhabens durch den Infrastrukturfonds IKEA; Ge-nehmigt
6. Verpflichtungskredit für die Planung der Sanierung und Umgestaltung der südlichen Zentrumsstrasse, der östlichen Bahnhofstrasse und dem zentralen Knoten beim neuen Gemeindehaus (CHF 310‘000); Genehmigt
7. Verpflichtungskredit für die Gehwegergänzung Industriestrasse (CHF 215‘000); Genehmigt
8. Verpflichtungskredit für die Projektierung der Ausgliederung der Gemeindewerke (EVS / KNS) (CHF 140‘000); Genehmigt
9. Verpflichtungskredit für den Ersatz von Mittelspannungskabeln der Elektrizitätsver-sorgung (CHF 380‘000); Genehmigt
10. Verpflichtungskredit für die Werkleitungssanierung Rotzenbühl- / Güterstrasse
a. Kreditbegehren Deckbelag (CHF 140‘000); Genehmigt
b. Kreditbegehren Wasserleitung (CHF 135 ‘000); Genehmigt
c. Kreditbegehren Werkleitungen (CHF 415‘000); Genehmigt
11. Verpflichtungskredit für die Sanierung der gemeindeeigenen Spielplätze (CHF 930‘000); Genehmigt
12. Verpflichtungskredit für das Dorffest 2024 (CHF 900‘000); Genehmigt
13. Zusatzkredit zum Verpflichtungskredit ICT-Konzept Schule (CHF 410‘000); Geneh-migt
14. Musikschulreglement; Genehmigt
Die Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung unterstehen dem fakultativen Referendum.
Sie werden endgültig, wenn nicht innert 30 Tagen seit Veröffentlichung von 20% der Stimmberechtigten das Referendum ergriffen wird.
Auf der Gemeindekanzlei kann eine Unterschriftenliste unentgeltlich bezogen werden. Vor Beginn der Unterschriftensammlung für ein Referendumsbegehren ist die Unterschriften-liste bei der Gemeindekanzlei zu hinterlegen. Vor Beginn der Frist für ein Referendums-begehren dürfen keine Unterschriftenlisten unterzeichnet werden.
Ablauf der Referendumsfrist: 7. August 2023.
Gemeinderat Spreitenbach