06.07.2023

Gemeindeversammlungsbeschlüsse

Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gesetzes über die Einwohnergemeinden (Gemeindegesetz) des Kantons Aargau werden die Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 27. Juni 2023 wie folgt veröffentlicht:

1.    Protokoll der Gemeindeversammlung vom 29. November 2023; Genehmigt
2.    Rechenschaftsbericht 2022; Kenntnisnahme
3.    Jahresrechnung 2022; Genehmigt
4.    Fondsreglement über den Infrastrukturbeitrag IKEA; Genehmigt
5.    Verpflichtungskredit für die Planung der Passerelle IKEA – Tivoli Garten
a.    Verpflichtungskredit für die Planung der Passarelle IKEA-Tivoli Garten (CHF 200‘000); Genehmigt
b.    Finanzierung des Planungsvorhabens durch den Infrastrukturfonds IKEA; Ge-nehmigt
6.    Verpflichtungskredit für die Planung der Sanierung und Umgestaltung der südlichen Zentrumsstrasse, der östlichen Bahnhofstrasse und dem zentralen Knoten beim neuen Gemeindehaus (CHF 310‘000); Genehmigt
7.    Verpflichtungskredit für die Gehwegergänzung Industriestrasse (CHF 215‘000); Genehmigt
8.    Verpflichtungskredit für die Projektierung der Ausgliederung der Gemeindewerke (EVS / KNS) (CHF 140‘000); Genehmigt
9.    Verpflichtungskredit für den Ersatz von Mittelspannungskabeln der Elektrizitätsver-sorgung (CHF 380‘000); Genehmigt
10.    Verpflichtungskredit für die Werkleitungssanierung Rotzenbühl- / Güterstrasse
a.    Kreditbegehren Deckbelag (CHF 140‘000); Genehmigt
b.    Kreditbegehren Wasserleitung (CHF 135 ‘000); Genehmigt
c.    Kreditbegehren Werkleitungen (CHF 415‘000); Genehmigt
11.    Verpflichtungskredit für die Sanierung der gemeindeeigenen Spielplätze (CHF 930‘000); Genehmigt
12.    Verpflichtungskredit für das Dorffest 2024 (CHF 900‘000); Genehmigt
13.    Zusatzkredit zum Verpflichtungskredit ICT-Konzept Schule (CHF 410‘000); Geneh-migt
14.    Musikschulreglement; Genehmigt

Die Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung unterstehen dem fakultativen Referendum.
Sie werden endgültig, wenn nicht innert 30 Tagen seit Veröffentlichung von 20% der Stimmberechtigten das Referendum ergriffen wird. 

Auf der Gemeindekanzlei kann eine Unterschriftenliste unentgeltlich bezogen werden. Vor Beginn der Unterschriftensammlung für ein Referendumsbegehren ist die Unterschriften-liste bei der Gemeindekanzlei zu hinterlegen. Vor Beginn der Frist für ein Referendums-begehren dürfen keine Unterschriftenlisten unterzeichnet werden.

Ablauf der Referendumsfrist: 7. August 2023.

Gemeinderat Spreitenbach