08.12.2022

Gemeindeversammlungsbeschlüsse vom 29. November 2022

Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gesetzes über die Einwohnergemeinden (Gemeindegesetz) des Kantons Aargau werden
die Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 29. November 2022 wie folgt veröffentlicht:

1.    Protokoll der Gemeindeversammlung vom 21. Juni 2022; Genehmigt
2. a)    Kreditabrechnung; Erschliessung Kreuzackerstrasse, Wasserleitung; Genehmigt
2. b)    Kreditabrechnung; Werkleitungen Zweifelstrasse; Genehmigt
2. c)    Kreditabrechnung; Feuerwehr, Ersatz persönliche Schutzausrüstung; Genehmigt
2. d)    Kreditabrechnung; Elektrizitätsversorgung, Erneuerung Mittelspannunganlagen; Genehmigt
2. e)    Kreditabrechnung; Holzschnitzelheizung Schulhaus Seefeld; Genehmigt
3.    Zweifel Pomy-Chips AG, Verkauf Restfläche Strassenparzelle (Parzelle Nr. 2869); Genehmigt
4.     Verpflichtungskredit für den Ersatz der Schliessanlagen der Schulanlagen Zentrum und Seefeld in der Höhe von CHF 750‘000; Genehmigt
5.    Verpflichtungskredit für den Ersatz des Universallöschfahrzeuges (ULF) durch ein Tanklöschfahrzeug (TLF) für die Feuerwehr Spreitenbach-Killwangen in der Höhe von CHF 475‘000; Genehmigt
6.    Verpflichtungskredit für die Umsetzung des ICT-Konzepts Schule in der Höhe von CHF 360‘000 (einmalige Kosten) sowie jährlich wiederkehrenden Kosten von CHF 480‘000 (Leasing-Kosten); Genehmigt
7.    Verpflichtungskredit für die Erstellung einer Photovoltaikanlage auf dem Dach des Schulhauses Seefeld in der Höhe von CHF 300‘000; Genehmigt
8.    ARA Killwangen-Spreitenbach-Würenlos; Satzungen; Genehmigt
9.    Regionalpolizei Wettingen-Limmattal; Gemeindevertrag; Genehmigt
10.    Familienergänzende Kinderbetreuung; Kinderbetreuungsreglement; Genehmigt
11.    Budget 2023 mit einem Steuerfuss von 100%; Genehmigt

Die Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung unterstehen dem fakultativen Referendum. Sie werden endgültig, wenn nicht innert 30 Tagen seit Veröffentlichung von 20% der Stimmberechtigten das Referendum ergriffen wird. Auf der Gemeindekanzlei kann eine Unterschriftenliste unentgeltlich bezogen werden. Vor Beginn der Unterschrif-tensammlung für ein Referendumsbegehren ist die Unterschriftenliste bei der Gemeinde-kanzlei zu hinterlegen. Vor Beginn der Frist für ein Referendumsbegehren dürfen keine Unterschriftenlisten unterzeichnet werden.

Ablauf der Referendumsfrist: 9. Januar 2023.

Gemeinderat Spreitenbach