Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gesetzes über die Einwohnergemeinden (Gemeindegesetz) des Kantons Aargau werden
die Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 29. November 2022 wie folgt veröffentlicht:
1. Protokoll der Gemeindeversammlung vom 21. Juni 2022; Genehmigt
2. a) Kreditabrechnung; Erschliessung Kreuzackerstrasse, Wasserleitung; Genehmigt
2. b) Kreditabrechnung; Werkleitungen Zweifelstrasse; Genehmigt
2. c) Kreditabrechnung; Feuerwehr, Ersatz persönliche Schutzausrüstung; Genehmigt
2. d) Kreditabrechnung; Elektrizitätsversorgung, Erneuerung Mittelspannunganlagen; Genehmigt
2. e) Kreditabrechnung; Holzschnitzelheizung Schulhaus Seefeld; Genehmigt
3. Zweifel Pomy-Chips AG, Verkauf Restfläche Strassenparzelle (Parzelle Nr. 2869); Genehmigt
4. Verpflichtungskredit für den Ersatz der Schliessanlagen der Schulanlagen Zentrum und Seefeld in der Höhe von CHF 750‘000; Genehmigt
5. Verpflichtungskredit für den Ersatz des Universallöschfahrzeuges (ULF) durch ein Tanklöschfahrzeug (TLF) für die Feuerwehr Spreitenbach-Killwangen in der Höhe von CHF 475‘000; Genehmigt
6. Verpflichtungskredit für die Umsetzung des ICT-Konzepts Schule in der Höhe von CHF 360‘000 (einmalige Kosten) sowie jährlich wiederkehrenden Kosten von CHF 480‘000 (Leasing-Kosten); Genehmigt
7. Verpflichtungskredit für die Erstellung einer Photovoltaikanlage auf dem Dach des Schulhauses Seefeld in der Höhe von CHF 300‘000; Genehmigt
8. ARA Killwangen-Spreitenbach-Würenlos; Satzungen; Genehmigt
9. Regionalpolizei Wettingen-Limmattal; Gemeindevertrag; Genehmigt
10. Familienergänzende Kinderbetreuung; Kinderbetreuungsreglement; Genehmigt
11. Budget 2023 mit einem Steuerfuss von 100%; Genehmigt
Die Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung unterstehen dem fakultativen Referendum. Sie werden endgültig, wenn nicht innert 30 Tagen seit Veröffentlichung von 20% der Stimmberechtigten das Referendum ergriffen wird. Auf der Gemeindekanzlei kann eine Unterschriftenliste unentgeltlich bezogen werden. Vor Beginn der Unterschrif-tensammlung für ein Referendumsbegehren ist die Unterschriftenliste bei der Gemeinde-kanzlei zu hinterlegen. Vor Beginn der Frist für ein Referendumsbegehren dürfen keine Unterschriftenlisten unterzeichnet werden.
Ablauf der Referendumsfrist: 9. Januar 2023.
Gemeinderat Spreitenbach