04.07.2024

Gemeinderat gibt aktualisierte Bau- und Nutzungsplanung zur erneuten Vorprüfung frei

Am 25. Juli 2022 hat der Gemeinderat die Entwürfe der Bau- und Nutzungsplanung sowie den Planungsbericht zustimmend zur Kenntnis genommen und zur abschliessenden Vorprüfung an den Kanton und zur Durchführung des Mitwirkungsverfahrens freigegeben.

Wichtige Schritte und Ergebnisse:

  1. Genehmigung der Entwürfe: Mit Entscheid vom 25. Juli 2022 wurden die Entwürfe und der Planungsbericht zur kantonalen Vorprüfung und öffentlichen Mitwirkung freigegeben.
  2. Öffentliche Mitwirkung: Vom 16. September 2022 bis 30. November 2022 fand die öffentliche Mitwirkung statt, bei der 55 Stellungnahmen mit 319 Anträgen eingingen. Diese wurden konsolidiert und im Mitwirkungsbericht zusammengefasst.
  3. Kantonale Vorprüfung: Der Kanton prüfte das Dossier und äusserte in einer 41-seitigen Stellungnahme rund 70 Vorbehalte und zahlreiche Hinweise. Diese wurden in den überarbeiteten Entwürfen berücksichtigt.
  4. Diskussion und Anpassung: Zwischen Dezember 2023 und April 2024 wurden die Resultate der Mitwirkung und Vorprüfung in vier Sitzungen der Planungskommission diskutiert und die Entwürfe angepasst.

Hauptanpassungen:

  • Bauzonenplan: Korrekturen an den Bauzonenabgrenzungen und Anpassungen spezifischer Zonen zur besseren Nachvollziehbarkeit.
  • Kulturlandplan: Kleinräumige Erweiterungen der Gewässerraumzone und Integration der Weilerzone Heitersberg, Korrekturen an Naturobjekten.
  • Bau- und Nutzungsordnung (BNO): Zahlreiche kleinere und größere Anpassungen, darunter präzisierte Anforderungen an Gestaltungspläne deren Zielsetzungen und energetische Vorgaben, Bestimmungen zur Weilerzone Heitersberg und Ergänzungen in den Zonenbestimmungen.
  • Planungsbericht: Zahlreiche Ergänzungen insbesondere zur Abwägung von Interessen und zu spezifischen Entwicklungsschwerpunkten.

Weiteres Vorgehen:

Die Planungsgrundlagen wurden nun erneut dem Kanton zur Prüfung eingereicht. Es ist davon auszugehen, dass die Ergebnisse aus der Vorprüfung durch die kantonalen Instanzen nicht vor Ende Jahr vorliegen werden. Nach der abschliessenden Vorprüfung durch den Kanton erfolgt die öffentliche Auflage. Anschließend entscheidet die Einwohnergemeindeversammlung über die endgültige Genehmigung der Gesamtrevision der Nutzungsplanung.