Anmeldeverfahren
Für die Ersatzwahl eines Mitglieds des Wahlbüros kann jede in Spreitenbach stimmberechtigte Person vorgeschlagen werden. (§ 30 des Gesetzes über die politischen Rechte, GPR)
Wahlvorschläge sind gemäss § 29 a GPR und § 21 b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten der Gemeinde Spreitenbach zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei, Gemeindehaus, Poststrasse 13, bis spätestens am Freitag, 22. Januar 2020, 12.00 Uhr, einzureichen.
Sind weniger oder gleich viele wählbare Kandidatinnen oder Kandidaten vorgeschlagen, als zu wählen sind, ist mit der Publikation der Namen eine Nachmeldefrist von 5 Tagen anzusetzen, innert der neue Vorschläge eingereicht werden können. (§ 30a GPR)
Die erforderlichen Formulare können bei der Gemeindekanzlei, Tel. 056 418 85 50, gemeindekanzlei(at)spreitenbach.ch bezogen oder auf www.spreitenbach.ch im Online-Schalter, Rubrik Gemeindekanzlei, heruntergeladen werden.
Gemeindewahlbüro Spreitenbach