25.01.2022

Einreichung der Steuererklärung

Ende Januar wurde die Steuererklärung des Jahres 2021 verschickt. Sollte es Ihnen nicht möglich sein, die Steuererklärung bis 31. März 2021 einzureichen, können Sie eine Fristverlängerung elektronisch via www.ag.ch/efristerstreckung erfassen.

WICHTIG: Eine Fristverlängerung ist nur dann notwendig, wenn Sie die ordentliche Steuererklärung 2021 erst nach dem 30. Juni 2022 einreichen können.
Infolge der aktuellen Lage bitten wir Sie, die ausgefüllten Unterlagen nicht mehr am Schalter persönlich abzugeben. Nutzen Sie hierzu den sicheren Briefkasten beim Gemeindehaus.

Für Fragen rund um das Thema Steuern steht Ihnen das Steueramt (Tel. 056 418 85 80 oder E-Mail steueramt(at)spreitenbach.ch) zur Verfügung.

Neuerungen auf den 1. Januar 2021
Wegfall der Unterschrift bei elektronischer Übermittlung der Steuererklärung Neu kann die mit EasyTax 2021 ausgefüllte und elektronisch übermittelte Steuererklärung ohne Unterschrift eingereicht werden. Das bisher notwendige Quittungsblatt wird nicht mehr erstellt und Sie müssen bei elektronischer Übermittlung der Steuererklärung somit kein Dokument mehr ausdrucken, unterschreiben und einreichen. Die mit der Steuererklärung nicht elektronisch übermittelten Belege müssen Sie dem Gemeindesteueramt im Steuererklärungsbogen einreichen.

COVID-19-Massnahmen und deren Folgen für die Einkommenssteuer
Im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie ergeben sich diverse steuerrechtliche Fragen (unter anderem zu Homeoffice und den abzugsfähigen Berufskosten), welche in einem Informationsblatt zusammengefasst beantwortet werden. Das Merkblatt ist einsehbar auf www.ag.ch/steuern.