13.01.2022

Eidg. Abstimmung

Am 13. Februar 2022 finden vier eidg. Abstimmungen statt. Bei der brieflichen Stimmabgabe sind folgende Punkte zu beachten:

  1. Der Stimmrechtsausweis muss persönlich unterzeichnet sein.
  2. Die Stimm- und Wahlzettel gehören in das kleine Extrakuvert, damit das Abstimmungs- und Wahlgeheimnis gewahrt bleibt.
  3. Die Stimm- und Wahlzettel bitte nicht speziell klein falten und auch bei vorhandener Perforierung nicht trennen.
  4. Leere Stimm- und Wahlzettel entfallen bei der Ermittlung der gültigen Stimmen. Es macht daher keinen Sinn, leere Zettel einzulegen.
  5. Stimmen als Gemeindepräsident/in und als Vizepräsident/in kann nur erhalten, wer gleichzeitig auf dem gleichen Stimmzettel als Gemeinderat gewählt wird.
  6. Das Rücksendungskuvert muss spätestens am Dienstagvormittag vor dem Wahlwochenende der Post übergeben werden, damit die Zustellung fristgerecht erfolgt.
    Variante: Kuvert bis am Wahlsonntag um 09.30 Uhr beim Briefkasten des Gemeindehauses einwerfen.

Am Sonntag, 13. Februar 2022 ist das Wahllokal im Gemeindehaus an der Poststrasse 13, 8957 Spreitenbach von 09.00 - 09.30 Uhr geöffnet. Die Wahl- und Abstimmungsresultate vom Sonntag, 13. Ferbruar 2022 sind hier einsehbar.