26.10.2023

Drittmeldepflicht Vermieter und Logisgeber

Immobilienverwaltungen und Hauseigentümer sind im Kanton Aargau gemäss kantonalem Register- und Meldegesetz RMG verpflichtet, Zu-, Um- und Wegzüge von Mieterinnen und Mietern den Einwohnerdiensten zu melden.

Dies geschieht heute mehrheitlich per Briefpost oder E-Mail. Die Meldungen können aber auch auf zwei weiteren Wegen den Einwohnerdiensten Spreitenbach übermitteln werden:

  • Grössere Liegenschaftsverwaltungen können in ihrer Fachapplikation eine Funktion zur Übermittlung der Drittmeldungen integrieren, wenn sie an sedex (secure data exchange, Plattform) angebunden sind. Falls Sie sich für diese Variante entscheiden, bitten wir Sie, Kontakt mit dem Bundesamt für Statistik, Neuchâtel, Telefon 0800 866 700 oder E-Mail harm(at)bfs.admin.ch aufzunehmen. Zu Umsetzungsmöglichkeiten in der Fachapplikation kann Ihr Hersteller Auskunft geben. Über weitergehende Informationen zur Drittmeldepflicht kann Ihnen die Vereinigung der IT-Unternehmen für die Immobilienwirtschaft "Qualipool" Auskunft geben unter Telefon 044 455 56 66.
  • Kleinere und mittlere Liegenschaftsverwaltungen oder Vermieter sowie Logisgeber können ihre Meldung über den folgenden Weblink absetzen: www.drittmeldung.ch.

Da die Informationen über Zu- und Wegzüge für alle Verwaltungsabteilungen wichtig sind, bitten wir die Logisgeber um entsprechende Mithilfe und Unterstützung.

Weiter sind die Gemeindwerke (gemeindewerke(at)spreitenbach.ch / 056 418 86 10) zu informieren, damit die Stromablesung vor dem Wegzug erfolgen kann.