Gemäss Entscheid des Bundesrates sind Grossveranstaltungen ab 1'000 Personen bis zum 15. März 2020 verboten.
Im Kanton Aargau gilt eine Bewilligungspflicht für Veranstaltungen ab 150 - 999 Personen.
Die Kantonsärztin hat die Bewilligung zur Durchführung von Guggenparty und Kinderfasnachtsumzung am Freitagabend, 28.2.2020, bzw. Samstagnachmittag, 29.2.2020, erteilt.