05.03.2020

Corona-Virus, Bewilligungspflicht für Veranstaltungen ab 150 Personen

Gemäss Entscheid des Bundesrates sind Grossveranstaltungen ab 1'000 Personen bis zum 15. März 2020 verboten.

Im Kanton Aargau gilt eine Bewilligungspflicht für Veranstaltungen ab 150 - 999 Personen.

Veranstalter können hier das Merkblatt herunterladen und den Antrag beim Kantonsarzt einreichen und weiterführende Informationen herunterladen.

Die Kantonsärztin hat die Bewilligung zur Durchführung von Guggenparty und Kinderfasnachtsumzung am Freitagabend, 28.2.2020, bzw. Samstagnachmittag, 29.2.2020, erteilt.