26.04.2024

Cargo sous terrain; Stellungnahme

Der Sachplan Verkehr des Bundes bildet einen behördenverbindlichen Rahmen. Er konkretisiert die Ziele des Raumkonzeptes Schweiz und ist eine Grundlage für die Koordination zwischen den Verkehrsinfrastrukturen von nationaler Bedeutung (Flugverkehr, Nationalstrassen, Schiene, Güterverkehr) und der gewünschten räumlichen Entwicklung. Im Rahmen der laufenden Anhörung hat sich der Gemeinderat Spreitenbach mit dem Sachplan Verkehr, Teil unterirdischer Gütertransport (SUG) auseinandergesetzt und die Chancen und Risiken des Projektes von Cargo sous terrain (CST) beurteilt.

Unterirdisches Gütertransportsystem für Klein- und Stückgut

CST beabsichtigt ein privatwirtschaftlich finanziertes, vollständig automatisiertes unterirdisches Gütertranssportsystem für Klein- und Stückgut im Schweizer Mittelland zu erstellen, das in das bestehende und sich ebenfalls weiter entwickelnde Güterverkehrssystem der Schweiz eingebunden werden soll. CST sieht für die Umsetzung ihrer Konzeption eine eigene Transportinfrastruktur vor. Diese besteht aus einem Tunnelsystem sowie oberirdischen Hubs als Zugangspunkte. In Spreitenbach ist auf dem Areal der Lagerhäuser Aarau ein Hub geplant, sowie im Gebiet Im Grüt / Raiächer ein Zwischenangriff für den Tunnelbau und eine Unterhaltsstelle für den Betrieb vorgesehen.

Zustimmung mit Vorbehalt zum Konzeptteil

Der Gemeinderat stimmt den Zielen und Grundsätzen für die Planung und Realisierung von Infrastrukturen für den unterirdischen Gütertransport in den Grundzügen zu und erachtet diese als nachvollziehbar. Es wird jedoch bemängelt, dass die Interessen für eine schnelle Machbarkeit höher gewertet werden als eine langfristige, raumplanerisch sinnvolle Lösung mit einer besseren Abstimmung auf die Infrastrukturen der Nationalstrassen und der Schweizerischen Bundesbahnen.

Ablehnung zum HUB in Spreitenbach

In einer detaillierten Betrachtung des Standorts «HUB 6» in Spreitenbach wurden diverse Schwachstellen identifiziert, die sowohl lokale als auch raumplanerische Aspekte betreffen. Einerseits offenbaren sich am vorgesehenen Standort des Hubs Defizite bezüglich der Flächennutzung und -reserven. Andererseits führt dies zu einer Überschreitung der planerisch vorgesehenen Ausnützung. Diese Übernutzung würde zu einer nachhaltigen Veränderung des Ortsbildes führen. Zudem steht das Projekt im Widerspruch zu den im kantonalen Richtplan festgelegten wirtschaftlichen Entwicklungszielen für die Gemeinde Spreitenbach.

Des Weiteren zeigen sich in der raumplanerischen und verkehrlichen Betrachtung erhebliche Nachteile des gewählten Standorts. So sind in Spreitenbach weder eine direkte Anbindung an den geplanten Regionalterminal der SBB noch ein Anschluss an das Nationalstrassennetz mit der Hauptlast in Richtung Zürich gegeben. Dadurch führt ein Grossteil des zu erwartenden Schwerverkehrs durch das Siedlungsgebiet von Spreitenbach. Es wird verkannt, dass es im Limmattal bezüglich der verkehrlichen Erschliessung und Nutzungssynergien bessere Alternativstandorte gibt.

Die Umweltaspekte spielen ebenfalls eine entscheidende Rolle in der Bewertung des Standorts (z.B: erhebliche Auswirkungen auf das Grundwasser). Alternativstandorte könnten diese Belastungen erheblich minimieren und das Projekt könnte kosteneffizienter gestaltet werden.

Insgesamt verdeutlicht die Standortwahl für den Hub in Spreitenbach erhebliche Mängel und Kompromisse, die eine suboptimale Nutzung der vorhandenen Potenziale bedeutet. Es ist bedauerlich, dass die involvierten Behörden und Projektträger nicht mehr Engagement gezeigt haben, um dieses sehr langfristig ausgelegte Vorhaben mit einer weitsichtigen Planung konsequent umzusetzen und ein zukunftsorientiertes und effizientes Projekt realisieren zu wollen.

Ablehnende Haltung zum Zwischenangriff

Die Analyse des geplanten Zwischenangriffs/Unterhaltsstelle im Gebiet "Im Grüt" auf Spreitenbacher Boden wirft ebenfalls wesentliche Fragen auf, die eine Neubewertung des Standortes erfordern. Die Standortevaluation wurde sehr eng gefasst und vernachlässigt eine Abstimmung mit alternativen Standorten oder eine Verteilung der Anlagen auf weniger exponierte Landflächen. Insgesamt muss der Standort dahingehend optimiert werden, dass die Beanspruchung von Fruchtfolgeflächen und die nachhaltige Beeinträchtigung des Landschaftsbilds vermieden werden.

Der aktuell vorgesehene Standort beeinträchtigt wertvolles Kulturland und steht im Widerspruch zu den langfristigen Entwicklungszielen für diese noch letzte offene Landschaftsspange mitten im weitgehend überbauten Limmattal. Die Standortwahl widerspricht konkret den Bemühungen zur Aufwertung des Landschaftskorridors Hüttikerberg-Sandbühl, wie sie jüngst im Leitbild zum Agrarpark Limmattal von den angrenzenden Gemeinden festgelegt wurde.

Die Gemeinde Spreitenbach fordert eine Optimierung des Standorts für den Zwischenangriff / die Unterhaltsstelle im Limmattal, die eine geringstmögliche Beeinträchtigung der Landschaft sicherstellt und mit den langfristigen Entwicklungszielen des Landschaftskorridors im Einklang steht. Zudem ist entscheidend, dass mit der weiteren Planung ökologische und qualitative Aufwertungsmassnahmen in Abstimmung mit der Gemeinde und den betroffenen Landwirten entwickelt werden müssen.

Website Cargo sous terrain