Gemäss Polizeireglement der Gemeinde Spreitenbach sind Veranstaltungen, die durch übermässige Immissionen, Beeinträchtigung der öffentlichen Sicherheit oder zusätzliches Verkehrsaufkommen das Wohlergehen der Bevölkerung stören könnten, bewilligungspflichtig. Für die Prüfung und Genehmigung dieser Anlässe ist der Gemeinderat zuständig. Verstösse werden gemäss den Vorgaben des Gemeindegesetzes gebüsst.