08.12.2022

Beschluss Erschliessungsplan Kreuzäcker Nord, Spreitenbach

Der Gemeinderat hat am 21. November 2022 den Erschliessungsplan "Kreuzäcker Nord" gemäss § 25 Abs. 3 BauG in Übereinstimmung mit der öffentlichen Auflage beschlossen.

Wer ein schutzwürdiges Interesse hat, kann gegen diesen Beschluss innert einer nicht ersteckbaren Frist von 30 Tagen seit der amtlichen Publikation im Amtsblatt bei der Rechtsabteilung des Departements Bau, Verkehr und Umwelt, Enrfelderstrasse 22, 5001 Aarau, Beschwerde führen.

Der gesamt Beschluss des Erschliessungsplan "Kreuzäcker Nord" kann hier eingesehen werden.