Eine Beglaubigung ist mehr als nur eine Formalität – sie ist Ihre offizielle Bestätigung der Echtheit einer Unterschrift oder einer
Dokumentenkopie. In der Gemeinde Spreitenbach übernehmen die Einwohnerdienste diese Aufgabe.
Wie funktioniert das?
Um Ihre Unterschrift beglaubigen zu lassen, müssen Sie persönlich am Schalter erscheinen und sich mit einem amtlichen
Dokument ausweisen (Pass oder Identitätskarte). Beachten Sie, dass ein Ausländerausweis oder Führerschein hierfür nicht
ausreicht. Wichtig: Es wird nur die Unterschrift beglaubigt, nicht der Inhalt des Dokuments.
Kostenübersicht:
- Einwohner von Spreitenbach: CHF 20
- Auswärtige mit Arbeitsort in Spreitenbach: CHF 30
- Andere Auswärtige: CHF 40
- Beglaubigung einer Kopie: CHF 10
Die Beglaubigung einer Kopie erfolgt direkt vor Ort durch eine zuständige Person bei den Einwohnerdiensten. Bringen Sie dazu bitte das Originaldokument mit.
Apostille:
Für Dokumente, die im Ausland verwendet werden sollen, benötigen Sie oft zusätzlich eine Apostille. Diese wird vom Pass und Patentamt in Aarau ausgestellt.
Vollmachten:
Eine Reisevollmacht ist ein wichtiges Dokument, das bestätigt, dass ein minderjähriges Kind mit Erlaubnis der Erziehungsberechtigten allein oder mit einer anderen Person ins Ausland reisen darf. Dies hilft, Probleme bei der Ein- und Ausreise zu vermeiden und stellt sicher, dass das Kind nicht gegen den
Willen der Sorgeberechtigten reist. In einigen Ländern muss die Reisevollmacht auch amtlich beglaubigt sein.
Informieren Sie sich daher vor der Reise über die Einreisebestimmungen.
Vorlagen für Reisevollmachten und die Bewilligung zur Benutzung eines Fahrzeugs durch Drittpersonen