24.11.2020

Anpassung Reglement über die Tätigkeit und Besoldung des Gemeinderates

Mit der Reorganisation der Gemeindeverwaltung durch die Einführung eines Verwaltungsleiters auf Anstellungsbasis wird die Belastung des Gemeindepräsidenten merklich vermindert. Folglich ist das Reglement über die Tätigkeit und Besoldung des Gemeinderates anzupassen. Es ist vorgesehen, das Vollpensum des Gemeindepräsidiums auf ein Teilamt von 50 bis 80 % zu reduzieren. Auch in dieser Frage haben sich die Finanz- und die Geschäftsprüfungskommission sowie die klare Mehrheit der Ortsparteien für eine Pensenreduktion im Amt des Gemeindepräsidiums ausgesprochen.

Schliesslich werden im neuen Reglement die Entschädigungen der Mitglieder des Gemeinderates in moderater Weise angepasst. Das neue Reglement wird der Einwohnergemeindeversammlung vom 15. Dezember 2020 zur Genehmigung unterbreitet.