Nach Durchführung von Konkurs- oder Pfändungsverfahren musste die Elektrizitätsversorgung Spreitenbach im vergangen Jahr nicht einbringbare Forderungen von rund CHF 20'000.00 abschreiben.
10.03.2020
Nach Durchführung von Konkurs- oder Pfändungsverfahren musste die Elektrizitätsversorgung Spreitenbach im vergangen Jahr nicht einbringbare Forderungen von rund CHF 20'000.00 abschreiben.