07.04.2022

Wahl Ersatzmitglied des Wahlbüros, 1. Wahlgang, Nachmeldefrist

Innert der gesetzlichen Frist wurde für den freien Sitz als Ersatzmitglied des Wahlbüros keine Person für den 1. Wahlgang angemeldet.

Sind weniger oder gleich viele wählbare Kandidatinnen oder Kandidaten vorgeschlagen, als zu wählen sind, ist mit der Publikation der Namen eine Nachmeldefrist von 5 Tagen anzusetzen, innert der neue Vorschläge eingereicht werden können. Übertrifft die Anzahl der Anmeldungen nach dieser Frist die Anzahl der noch zu vergebenden Sitze nicht, werden die Vorgeschlagenen von der anordnenden Behörde beziehungsweise vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt (§ 30a GPR).

Anmeldeverfahren
Für die Wahl eines Ersatzmitglieds des Wahlbüros kann jede in Spreitenbach stimmberechtigte Person vorgeschlagen werden (§ 30 GPR). Wahlvorschläge sind von 10 Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei, Poststrasse 13, 8957 Spreitenbach, innert 5 Tagen seit der Publikation im Amtsblatt des Kantons Aargau, das heisst bis zum Dienstag, 12. April 2022, 12.00 Uhr, einzureichen (§ 29a GPR). Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen oder auf www.spreitenbach.ch im Bereich Online-Schalter/Gemeindekanzlei, heruntergeladen werden.

Gemeindewahlbüro Spreitenbach