Freiraumkonzept
Im Rahmen der Gesamtrevision der Nutzungsplanung von Spreitenbach wurde der hohe Handlungsbedarf bezüglich Freiräume erkannt. Die Gemeinde liess daraufhin ein Freiraumkonzept erarbeiten, welches vom Gemeinderat im März 2026 als behördenverbindliche Grundlage für die zukünftige Ortsplanung genehmigt wurde. Damit liegt ein umfassendes strategisches Instrument vor, das die Qualität und Nutzung der Frei- und Grünräume langfristig sichern und verbessern soll.
Darum geht's
Die aussergewöhnlich hohe bauliche Dynamik in Spreitenbach bringt Herausforderungen für die Freiraumversorgung aber auch Chancen für neue qualitätsvolle Freiräume. Mit dem anhaltenden Wachstum steigt der Nutzungsdruck auf die Freiräume in Spreitenbach besonders stark. Die Ansprüche an Freiräume wurden in den letzten Jahren generell immer komplexer. Folgende Aspekte gilt es vermehrt zu berücksichtigen: Klimaresilienz und Biodiversität, soziale Inklusion, Individualisierung, Bedarf an Aneignung und Mitwirkung. Diese neueren Entwicklungen erforderten eine Überprüfung, Konsolidierung und Ergänzung der bisherigen Strategien.
Die Freiräume im Siedlungsgebiet sind ein wichtiger Bestandteil der örtlichen Infrastruktur. Sie bilden Identifikations- und Ankerpunkte, sowohl auf den Ebenen Nachbarschaft und Quartier wie auch für die Gesamtgemeinde und darüber hinaus. Mit ihren vielfältigen Funktionen tragen sie wesentlich zur Lebensqualität im urbanen Kontext bei. Die innerörtlichen Grün- und Freiräume können die Vielzahl an unterschiedlichen Erholungs- und Freizeitbedürfnissen der Einwohnerinnen und Einwohner jedoch nur abdecken, wenn sie auch leicht erreichbar und gut nutzbar sind. Das qualitative und quantitative Freiraumangebot der Gemeinde Spreitenbach spielt dabei in Bezug auf die Erfüllung der gegenwärtigen und zukünftigen Freiraumansprüche eine wesentliche Rolle. Durch das Bevölkerungswachstum und die bauliche Innenentwicklung nimmt auch der Nutzungsdruck auf die Freiräume zu. Daher sollen ausreichend und hochwertige Grün- und Freiflächen diese Bedürfnisse nach Freiräumen heute und in Zukunft nachhaltig gewährleisten. Zudem kann die bewusste Anordnung und Ausgestaltung der Freiräume einen wertvollen Beitrag zur Verbesserung der Biodiversität und zur klimaangepassten Siedlungsentwicklung (Hitzeminderung) leisten.
Das wurde gemacht
Die Erarbeitung des Freiraumkonzepts erfolgte auf Basis eines Verpflichtungskredits von CHF 170'000, der von der Einwohnergemeindeversammlung am 28. November 2023 bewilligt wurde. In einem mehrstufigen Prozess entwickelte ein interdisziplinäres Planungsteam gemeinsam mit einer breit abgestützten Begleitgruppe das Konzept. Das Verfahren zur Erstellung des Freiraumkonzepts wurde im Frühling 2024 gestartet.
Ein zentraler Bestandteil war die aktive Mitwirkung der Bevölkerung. Die Bevölkerung wurde im Rahmen von zwei Workshops in das Vorhaben miteinbezogen.
Der erste Workshop konnte am 4. Juni 2024 mit über 60 Teilnehmenden durchgeführt werden. An diesem ersten Anlass wurden folgende Fragestellungen diskutiert:
Über 40 Teilnehmende folgten der Einladung zum zweiten Workshop am 7. November 2024. Dabei werden die Zwischenresultate vom Freiraumkonzept vorgestellt und anschliessend folgende Fragen dazu diskutiert:
Das Konzept basiert auf einer umfassenden Analyse der bestehenden Freiraumstrukturen. Diese zeigt unter anderem Defizite bei multifunktional nutzbaren Freiräumen sowie eine zunehmende Wärmebelastung in stark versiegelten Gebieten. Gleichzeitig wurden wichtige Potenziale identifiziert – etwa die Bäche als identitätsstiftende Elemente oder die Nähe zu Limmat und Wald als hochwertige Naherholungsräume.
Das Freiraumkonzept definiert ein Zielbild mit sieben Leitsätzen. Dazu zählen insbesondere:
Zur Umsetzung wurden Strategien sowie ein Katalog von 21 konkreten Massnahmen erarbeitet. Diese sind zeitlich gestaffelt und reichen von kurzfristigen Verbesserungen bis hin zu langfristigen Entwicklungsprojekten.
Zu den zentralen Initialmassnahmen gehören:
Das übergeordnete Freiraumkonzept hilft dabei, eine flächendeckend hochwertige Freiraumversorgung für die Bevölkerung von Spreitenbach sicherzustellen und bei konkreten baulichen Entwicklungen und Eingriffen die richtigen Entscheide zu treffen. Das Freiraumkonzept dient als behördenverbindliche Grundlage für die koordinierte Weiterentwicklung der Freiraumstrukturen und unterstützt die Umsetzung der Themen der revidierten Bau- und Nutzungsordnung (BNO).
Der Gemeinderat genehmigte den Bericht Freiraumkonzept Spreitenbach (Stand 5. Dezember 2025) als behördenverbindliche Grundlage für die künftige Freiraumentwicklung. Gleichzeitig wurde die Abteilung Planung und Bau angewiesen, das Freiraumkonzept bei Sondernutzungsplanungen, Arealentwicklungen, Gestaltungsplänen und Baubewilligungsverfahren als Richtlinie für die Qualitätssicherung der Freiräume anzuwenden und die Schritte zur Umsetzung der Initialmassnahmen in die Wege zu leiten.