Tempo 30

Tempo 30 in Wohngebieten – Verkehrssituation im Wandel

Tempo 30 in Wohngebieten – Verkehrssituation im Wandel

Seit 2004 besteht im östlichen Wohngebiet von Spreitenbach (Halde, Seefeld, Brüel, Geeracher) eine Tempo-30-Zone. Im Jahr 2007 wurde an der Dorfstrasse eine Tempo-30 konforme Strassenraumgestaltung umgesetzt, das Verkehrsregime aber bei den generellen Tempo 50 belassen. Nun wird auch in den übrigen Wohngebieten Tempo 30 eingeführt.

Darum geht's
Basierend auf den Untersuchungen vorangegangener Planungen wurden unter der Prämisse der neuen rechtlichen Grundlagen Massnahmenpläne für die Einführung von Tempo-30-Zonen in den Wohngebieten erarbeitet. Diese umfassen alle Gebiete südlich der Bahnhofsstrasse sowie der innere Bereich des Langäckerquartiers. Auf der Bahnhofsstrasse und der Rotzenbühlstrasse im Bereich zwischen Bahnhofstrasse und Landstrasse wird das Temporegime beim generell 50 belassen. Die Einwohnergemeindeversammlung vom 25. Juni 2024 genehmigte einen entsprechenden Verpflichtungskredit, welcher die Realisierung der neuen Zonen ermöglicht.

Das wurde gemacht
An der Einwohnergemeindeversammlung vom 25. Juni 2024 wurde ein Verpflichtungskredit in der Höhe von CHF 780'000 für die Einführung von Tempo-30 Zonen in Wohngebieten gestellt. Dabei wurde über die einzelnen Bereiche (Gebiet Dorf / Boostock für CHF 84'000, Begegnungszone Althau für CHF 423'000, Gebiet West für CHF 155'000 sowie Gebiet Langäcker für CHF 12'500) abgestimmt, wobei die Realisierung der Begegnungszone Althau im Umfang von CHF 423'000 verworfen wurde. Im Zusammenhang mit der Vorlage an die Einwohnergemeindeversammlung wurden die neuen Tempo 30 Zonen konzeptionell in Massnahmenplänen und Berichten dokumentiert. Diese Konzeption und die Signalisation gilt es jetzt unter der Berücksichtigung der Entscheide der Einwohnergemeindeversammlung umzusetzen.

Die Gemeinde Spreitenbach hat die in den Gebieten West, Gebiet Langäcker und Cebiet Dorf/ Boostockweg verfügten Verkehrsbeschränkungen am 27. März 2025 im Amtsblatt des Kantons Aargau publiziert. Die öffentliche Auflage der geplanten baulichen Massnahmen erfolgte vom 14. April 2025 bis 13. Mai 2025. Aus der Bevölkerung gingen diverse Einwendungen ein, die im Herbst 2025 allesamt abgehandelt werden konnten. 

So geht's weiter...

Die baulichen Massnahmen wurden teilweise bereits umgesetzt und die Signalisationen erstellt. Im Frühling 2026 werden die noch notwendigen Bodenmarkierungen und restlichen baulichen Massnahmen umgesetzt.

Weiterführende Unterlagen

Plan; Tempo 30-Zonen