Während viele Bürgerinnen und Bürger am Abstimmungssonntag frühstücken, herrscht auf der Kanzlei der Gemeinde Spreitenbach bereits reger Betrieb.
Bis am Samstag vor der Abstimmung werden die retournierten Zustell- und Antwort-kuverts gesammelt und in einer Urne versiegelt. So ist sichergestellt, dass die Stimm-zettel bis zur Auszählung vor jeglicher Manipulation geschützt bleiben.
Am Abstimmungssonntag werden die Zustell- und Antwortkuverts geöffnet und die Stimmrechtsausweise und die Stimmzettelkuverts separiert. Dabei werden die Stimmrechtsausweise auf ihre Gültigkeit geprüft. Als Grundlage dienen Weisungen und Merkblätter des Kantons. Darin ist festgehalten, unter welchen Voraussetzungen eine briefliche Stimmabgabe als ungültig gilt. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn der Stimmrechtsausweis nicht unterzeichnet wird, ganz fehlt oder die Abstimmungsunterlagen verspätet bei der Gemeinde eintreffen. Die ungültigen Stimm-rechtsausweise mit den entsprechenden Stimmzettelkuverts werden aussortiert und als ungültig gezählt.
Am Abstimmungssonntag treffen sich die Kanzleimitarbeitenden sowie die gewählten Stimmenzählerinnen und Stimmenzähler bereits am frühen Morgen. Zwei Stimmenzähler werden für die Urnenbetreuung eingeteilt. Die Urne ist von 9.00 bis 9.30 Uhr geöffnet und bietet den Stimmberechtigten die letzte Möglichkeit, ihre Stimme persönlich abzugeben. Nach Urnenschluss um 09.30 Uhr wird auch der Briefkasten der Gemeinde ein letztes Mal geleert, damit alle rechtzeitig in den Briefkasten der Gemeinde Spreitenbach eingeworfenen Zustell- und Antwortkuverts beziehungsweise Briefstimmen berücksichtigt werden.
Anschliessend versammelt sich das Auszählteam im Sitzungszimmer. Dort wird die versiegelte Urne mit den Zustell- und Antwortkuverts geöffnet.
Die Stimmzettelkuverts werden ebenfalls geöffnet. Die darin enthaltenen Stimmzettel werden nach den einzelnen Abstimmungsvorlagen sortiert.
Nach der Sortierung beginnt die Sortierung der einzelnen Abstimmungen. Die Stimmzettel werden in die vier Kategorien «Ja», «Nein», «leer» und «ungültig» eingeteilt. Als ungültig gelten beispielsweise Stimmzettel, auf denen kein klarer Wille erkennbar ist, wie die Antwort «jein».
Die Sortierung erfolgt nach dem Vier-Augen-Prinzip, indem die Stapel gegenseitig nochmals überprüft werden.
Wenig bekannt ist ein besonderes Detail der Stimmzettel: Die kleinen Einbuchtungen an den Seiten haben eine wichtige Funktion. Sie sind je nach Vorlagennummer unterschiedlich positioniert. Dadurch können falsch einsortierte Stimmzettel rasch erkannt werden. Befindet sich beispielsweise ein Stimmzettel einer anderen Vorlage im falschen Stapel, fällt dies anhand der unterschiedlich platzierten Einbuchtungen sofort auf.
Für die eigentliche Zählung kommt eine Zählmaschine zum Einsatz. Jeder Stapel wird dabei zweimal durch die Maschine geführt. Nur wenn beide Durchgänge dieselbe Anzahl ergeben, wird das Resultat notiert und in einer Excel-Liste eingetragen.
Die Dateneingabe erfolgt in einem kantonalen EDV-Programm. Die Prüfung und Genehmigung der Eingaben erfolgt nach der Dateneingabe elektronisch durch das Kantonale Wahlbüro.
In der Regel können die Auszählungsarbeiten und die erforderlichen EDV-Dateneingaben bereits vor 12 Uhr abgeschlossen werden.
Nach der Dateneingabe und der Genehmigung durch das Kantonale Wahlbüro werden die Abstimmungsunterlagen versiegelt und an einem sicheren Ort aufbewahrt. Diese können erst nach Anweisung der Staatskanzlei zu einem späteren Zeitpunkt entsorgt werden.
Die Lernenden der Kanzlei werden jeweils in den Abstimmungsprozess einbezogen. Nebst dem durch die Branchenkunde und die praktische Mitarbeit vermittelten Wissen erhalten die Lernenden im Rahmen der kaufmännischen Praxisaufträge den Auftrag, eine vergangene Abstimmung zu analysieren. Dabei erstellen sie eine Dokumentation mit den wichtigsten Pro- und Kontra-Argumenten, den Resultaten sowie einer eigenen Interpretation. Besonders interessant ist dabei die Auswertung, wie die Bevölkerung der Gemeinde Spreitenbach im Vergleich zum kantonalen oder nationalen Durchschnitt abstimmt.
Der Abstimmungssonntag ist damit weit mehr als das blosse Verkünden von Resultaten. Hinter jedem veröffentlichten Ergebnis steht ein sorgfältig organisierter Prozess, der Genauigkeit, Transparenz und Vertrauen in die direkte Demokratie gewährleistet.