Der nächste grosse Umzugstermin steht bald an (31. März). Dabei ist insbesondere die Meldepflicht von 14 Tagen zu beachten.
Der Umzug bzw. die Adressänderung kann dabei einfach und bequem per eUmzug online der Gemeinde gemeldet werden. Im besten Fall kann damit auf den Schalterbesuch bei den
Einwohnerdiensten verzichtet werden.
Unter www.eumzug.swiss sind weitere Informationen und Voraussetzungen einsehbar und der Umzug kann direkt digital vollzogen werden.
Vermieter sind ebenfalls Meldepflichtig
Die Einwohnerdienste führen das Einwohnerregister und sind darauf angewiesen, dass die gesetzliche Meldepflicht bei einem Wohnungswechsel beachtet wird.
Somit sind auch Vermieter zu Meldungen verpflichtet, wenn sie Wohnraum vermieten oder verwalten, Untermietverhältnisse abschliessen oder anderen Personen während mindestens drei
aufeinanderfolgenden Monaten oder drei Monaten innerhalb eines Jahres Logis geben.
Die schriftlichen Meldungen können ebenfalls bequem online unter www.drittmeldung.ch vorgenommen oder
per E-Mail an einwohnerdienste@spreitenbach.ch gemeldet werden.
Bei Unklarheiten erteilen die Einwohnerdienste unter 056 552 91 20 gerne Auskunft.