Nachdem die Einwohnergemeindeversammlung im Juni 2024 den entsprechenden Verpflichtungskredit genehmigt hat, wurde die Erweiterung des bereits seit 2004 bewährten Temporegimes umgesetzt. Während die Hauptachsen wie z.B. die Bahnhofstrasse bewusst bei Tempo 50 verbleiben, steht in den Wohngebieten nun das rücksichtsvolle Miteinander im Vordergrund.
Der motorisierte Strassenverkehr ist die grösste Lärmquelle der Schweiz. Temporeduktionen sind die kosteneffizienteste Methode zur Lärmsanierung an der Quelle. Eine Reduktion von 50 auf 30 km/h wird vom menschlichen Gehör oft wie eine Halbierung des Verkehrsaufkommens wahrgenommen. Dies führt zu einer messbaren Entlastung der Anwohnenden, verbessert die Schlafqualität und senkt langfristig stressbedingte Gesundheitsrisiken.
Die grösste Herausforderung in Tempo-30-Zonen bleibt die Diskrepanz zwischen gefühlter und rechtlicher Sicherheit. Viele Fussgänger gehen irrtümlich davon aus, dass sie in einer "Zone" immer Vortritt haben, was im Gegensatz zur «Begegnungszone» nicht der Fall ist.
Warum Tempo 30?
Tempo-30-Zonen dienen insbesondere der Verkehrssicherheit und der Wohnqualität in Quartieren. Das Signal „Tempo-30-Zone“ kennzeichnet Strassen, auf denen besonders vorsichtig und rücksichtsvoll gefahren werden muss; die Höchstgeschwindigkeit beträgt 30 km/h.
Kurz zusammengefasst: Was ist erlaubt – und was gilt für wen?
Für alle gilt: Tempo 30 ist kein „Sonderregime ohne Regeln“, sondern verlangt erhöhte Aufmerksamkeit und gegenseitige Rücksichtnahme. Grundsätzlich gilt in Tempo-30-Zonen für den Fahrzeugverkehr das Prinzip des Rechtsvortritts.
Fussgängerinnen und Fussgänger
In der Zone gibt es in der Regel keine Fussgängerstreifen. Passanten dürfen die Strasse zwar überall queren, haben aber keinen Vortritt gegenüber Fahrzeugen. Eine Ausnahme bilden markierte Streifen bei Schulen oder Heimen, wo Fussgänger vortrittsberechtigt bleiben.
Velofahrende & E-Bikes
Die Tempobeschränkung gilt für alle Fahrzeuge. Schnelle E-Bikes (bis 45 km/h) müssen seit April 2024 zwingend mit einem Tacho ausgerüstet sein, um die Limite einzuhalten. Velofahrende bewegen sich in Tempo-30-Zonen oft im Mischverkehr. Bitte fahren Sie vorausschauend, halten Sie sich an die Vortrittsregeln und passen Sie Ihre Geschwindigkeit den Sicht- und Verkehrsverhältnissen an – insbesondere bei Verzweigungen, parkierenden Fahrzeugen und querenden Fussgängern.
Autofahrende (Motorfahrzeuglenkende)
In Tempo-30-Zonen ist besonders vorsichtig und rücksichtsvoll zu fahren; maximal 30 km/h. Rechnen Sie mit querenden Fussgängern, Velofahrenden im Mischverkehr und eingeschränkten Sichtverhältnissen. Vor Fussgängerstreifen ist besonders vorsichtig zu fahren und nötigenfalls anzuhalten, um Fussgängern den Vortritt zu lassen. An Kreuzungen gilt grundsätzlich der Rechtsvortritt, sofern keine Signale (wie Stopp oder kein Vortritt) etwas anderes vorschreiben.
Die baulichen Massnahmen und Signalisationen sind bereits weitgehend erstellt. Im Frühling 2026 folgen die finalen Bodenmarkierungen, um die Zonen für alle Verkehrsteilnehmer deutlich erkennbar zu machen. Die Geschwindigkeitslimiten gelten jedoch bereits seit der Signalisation und es werden auch Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt!