Ende Januar 2025 werden die Steuererklärungen 2024 zugestellt. Auf die Zustellung einer Wegleitung und EasyTax CS mit der Software zum Ausfüllen der Steuererklärug wird seit längerer Zeit verzichtet.
Damit werden natürliche sowie finanzielle Ressourcen geschont. Die Wegleitung sowie das Programm "EasyTax" können auf der Website des Kantonale Stueramtes unter www.ag-ch/steuern heruntergeladen werden.
Die Steuererklärung für unselbstständig Erwerbende ist grundsätzlich bis zum 31. März 2025 einzureihen. Bis zum 30. Juni 2025 ist jedoch keine Fristerstreckung erforderlich. Wer allerdings die Steuererklärung nicht bis zum 30. Juni 2025 einreichen kann, hat vor aböauf dieser Frist eine Fristverlängerung zu beantragen. Dies ist unter www.ag.ch/steuern vorzunehmen.