14.05.2024

Rechenschaftsbericht 2023

Gemäss § 20 Abs. 2 lit. b) des Gemeindegesetzes hat der Gemeinderat im Zusammenhang mit der Rechnungsabnahme der Gemeindeversammlung einen Rechenschaftsbericht
vorzulegen. Dies kann mündlich oder schriftlich erfolgen. Mit dem schriftlichen Bericht für das Jahr 2023 kommt der Gemeinderat dieser Verpflichtung nach.

Der Bericht wurde vom Gemeinderat verabschiedet und von der Geschäftsprüfungskommission kontrolliert. Der 78 Seiten umfassende Bericht hält die wichtigsten Zahlen und Fakten des vergangenen Jahres fest. Der Bericht zeigt ausserdem die mannigfaltigen Aufgaben einer Gemeinde und gibt Auskunft über die erbrachten Dienstleistungen und die zu bewältigenden Herausforderungen.

Ber Bericht kann hier heruntergeladen werden:

Gemeinde Spreitenbach: Einwohnergemeinde Rechenschaftsberichte