22.01.2026

Neuschätzungen Liegenschaften

Im Rahmen der Steuergesetzrevision Schätzungswesen, die seit 1. Januar 2025 in Kraft ist, wurden mittlerweile rund 265'000
Verfügungen versendet. Das entspricht rund 93 Prozent sämtlicher Neuschätzungen. Die restlichen rund 7 Prozent
werden ab Januar 2026 laufend versendet. Es handelt sich dabei um rund 20'000 Verfügungen, die bei der automatisierten
Qualitätskontrolle aufgefallen sind. Sie werden vom Kantonalen Steueramt manuell bearbeitet und anschliessend ebenfalls versendet.

Die Steuergesetzrevision Schätzungswesen bewirkte Anpassungen in der Liegenschaftsbewertung, so dass künftig die
bundesrechtlichen und verwaltungsgerichtlichen Vorgaben eingehalten werden können. Im Zuge der Umsetzung wurden bis
Ende Dezember 2025 rund 265'000 Schätzungsverfügungen an die Liegenschaftseigentümerinnen und -Eigentümer verschickt. 
Die Verfügungen enthalten die neuen Schätzungswerte, die für die Steuererklärung 2025 massgebend sind.

Liegen bis zum Ausfüllen der Steuererklärung 2025 noch keine neuen Schätzungswerte vor, ist für die Steuererklärung der
bisherige Schätzungswert der Liegenschaft einzusetzen. Die neuen Schätzungswerte werden bei der definitiven Veranlagung
berücksichtigt und korrigiert. Die definitive Veranlagung erfolgt erst nach Festsetzung der neuen Schätzungswerte und nach
Abschluss eines allfälligen Einspracheverfahrens.