Am 23. Oktober 2025 wurden die Neubewertungen der Grundstücke (Steuerwert und Eigenmietwert) per Post (B-Post;
Zustellung innert 6 Tagen) verschickt. Somit werden alle Liegenschaftenbesitzer in den nächsten Tagen eine neue
Schätzungsverfügung mit Gültigkeit ab dem 1. Januar 2025 erhalten.
Was ändert sich?
Der Eigenmietwert für selbst genutztes Wohneigentum wird künftig auf 62 % der Marktmiete festgelegt. Die
Vermögenssteuerwerte von Immobilien werden auf einer aktuellen Marktwertbasis neu bestimmt – die bisherige Wertbasis
von 1998 wird durch Daten aus dem 2. Quartal 2024 ersetzt. Das Bewertungsverfahren wird modernisiert: Anstelle
individueller Objektbesichtigungen werden künftig statistisch ausgewertete Kauf- und Mietpreise im Vergleichswertverfahren genutzt.
Betroffene und Verfahren
Alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Liegenschaften im Kanton Aargau sind von der Revision betroffen. Aktive Schritte
sind seitens der Betroffenen nicht erforderlich – die neuen Schätzungswerte werden automatisch zugestellt.
Folgen für Eigentümerinnen und Eigentümer
Durch die Anpassung kann sowohl der steuerbare Eigenmietwert als auch der Vermögenssteuerwert steigen, was zu einer höheren
Steuerlast führen kann. Die genauen Auswirkungen variieren je nach Einzelfall.
Warum jetzt?
Die jetzige Revision basiert auf zwei wesentlichen Faktoren: Zum einen bestand Handlungsbedarf, weil die letzte umfassende
Schätzung von 1998 stammte und die Immobilienpreise seitdem stark gestiegen sind. Zum anderen musste der Kanton auf das
Urteil des Verwaltungsgerichts reagieren, das eine gesetzeskonforme Anpassung der Eigenmietwertbesteuerung forderte.
Ausblick
Auch wenn die Volksabstimmung vom 28. September 2025 die Abschaffung des Eigenmietwertes beschlossen hat, bleibt die
aktuelle Regelung bis mindestens Steuerjahr 2028 bestehen. Die neu festgelegten Schätzungs- und Veranlagungswerte behalten
ihre Gültigkeit bis dahin.
Nützliche Informationen, FAQs und ein kurzes Video sind unter www.ag.ch/anb25 abrufbar.