23.04.2026

Immobilienstrategie

Der Gemeinderat Spreitenbach hat an seiner Sitzung vom 14. April 2026 die Immobilienstrategie für die Einwohnergemeinde und die Ortsbürgergemeinde verabschiedet. Mit diesem Entscheid schafft die Gemeinde eine verbindliche strategische Grundlage für die mittel- und langfristige Entwicklung ihrer Liegenschaften und Grundstücke. Die Strategie dient künftig als Führungs- und Entscheidungsinstrument für Investitionen, Sanierungen, Erweiterungen, Erwerbe, Veräusserungen und Baurechtsentscheide.

Die verabschiedete Strategie verfolgt das Ziel, die gemeindeeigenen Immobilienportfolios nicht mehr isoliert nach Einzelobjekten, sondern aus einer übergeordneten Gesamtsicht zu steuern. Damit sollen die räumliche Entwicklung, die finanziellen Möglichkeiten der Gemeinde und die langfristigen Bedürfnisse von Bevölkerung, Schule, Verwaltung, Vereinen und weiteren Nutzenden besser aufeinander abgestimmt werden. Der Planungshorizont reicht bis ins Jahr 2040.

Für die Einwohnergemeinde ist die Immobilienstrategie besonders bedeutsam, weil in den kommenden Jahren wichtige Investitionsentscheide anstehen. Dazu zählen unter anderem die Weiterentwicklung der Schul- und Sportinfrastruktur, Sanierungen und Erweiterungen bestehender Anlagen, die Sicherstellung zusätzlicher Flächen für Schulverwaltung und Tagesstrukturen sowie die Entwicklung eines Stadtparks. Die Strategie legt fest, dass solche Vorhaben künftig aufeinander abgestimmt und nach gemeinsamen Leitsätzen geplant werden.

Die Einwohnergemeinde Spreitenbach verfügt über ein umfangreiches Portfolio mit 69 Immobilien sowie fünf bebauten Baurechtsgrundstücken. Der Gebäudeversicherungswert beläuft sich auf rund 162 Millionen Franken. Insgesamt umfasst das Portfolio rund 57’100 Quadratmeter Geschossfläche, wovon rund 71 Prozent auf Bildungsbauten entfallen. Diese Zahlen zeigen die grosse Bedeutung der Schul- und Bildungsinfrastruktur innerhalb des gemeindeeigenen Immobilienbestands.

Im Fokus der Strategie stehen unter anderem:

  • die Weiterentwicklung von Schul- und Sportinfrastrukturen,
  • die Sanierung und Erweiterung bestehender Anlagen,
  • die Sicherstellung des zukünftigen Flächenbedarfs,
  • sowie die Entwicklung zentraler Projekte wie eines Stadtparks.

Im Zentrum der Strategie der Einwohnergemeinde stehen konkrete Handlungsfelder: Kurzfristig vorgesehen sind unter anderem die Aufwertung der Sportplätze Ziegelei und Mittlerzelg, die Weiterentwicklung des Stadtparks, Massnahmen zur Deckung des Flächenbedarfs der Schulverwaltung im Zentrum sowie die Sanierung der Turnhalle Boostock. Mittelfristig sollen insbesondere die Feuerwehrinfrastruktur überprüft und weiterentwickelt sowie ein allfälliger neuer Standort für die Bibliothek geprüft werden. Langfristig sind unter anderem die Nachnutzung des denkmalgeschützten Spychers und eine mögliche Erweiterung der Schule Seefeld vorgesehen.

Auch für die Ortsbürgergemeinde schafft die verabschiedete Immobilienstrategie erstmals eine konsolidierte Gesamtsicht über ihr Portfolio. Dieses umfasst 130 Liegenschaften mit einer Grundstücksfläche von rund 2,77 Millionen Quadratmetern und einem Gebäudeversicherungswert von rund 13,6 Millionen Franken. Inhaltlich setzt die Strategie Schwerpunkte in den Bereichen Wohnen, Ortsmuseum, Baurechte im Industriegebiet, Landwirtschaft und Wald. Sie definiert zudem Leitlinien für eine aktive Bodenpolitik, für die Förderung von Wohnraum – insbesondere im Bereich Alterswohnen – sowie für die strategische Steuerung von Baurechten und die Arrondierung von Wald- und Landwirtschaftsflächen.

Die beiden Strategien sind bewusst aufeinander abgestimmt. Sie schaffen die Grundlage dafür, dass Einwohner- und Ortsbürgergemeinde ihre Portfolios künftig enger koordinieren und Synergien gezielt nutzen können. Dazu gehören etwa gemeinsame Überlegungen zur Wohnraumstrategie, zur Weiterentwicklung kultureller Nutzungen, zu Baurechten oder zu möglichen Landabtauschen.

Mit der Verabschiedung der Immobilienstrategie schafft der Gemeinderat die Voraussetzungen, um anstehende Projekte langfristig, nachhaltig und wirtschaftlich zu planen. Gleichzeitig wird sichergestellt, dass die Entwicklung der gemeindeeigenen Immobilien mit der Finanzplanung abgestimmt erfolgt. Die Strategie soll mindestens alle fünf Jahre überprüft und bei Bedarf angepasst werden.